GFZ Berechnung


Hallo zusammen,
ich stehe gerade vor einer kleinen Hürde. Ich Beschreibe mal kurz meine Sichtweise, damit ihr besser versteht was ich meine.

Ich bin gerade dabei bei meinem ersten Haus die GFZ zu berechnen. EG ist kein Problem. Beim DG (mit 1,30 m Kniestock) werden ja nur die Aufenthaltsräume mit zur Geschossflächenzahl gerechnet inkl. der Umfassungswände. Die Arbeitshilfe GRZ/GFZ hilft mir dabei. Nun steht dort jedoch auch die Definition eines Aufenthaltsraumes nach HBO. Die besagt, dass Raumteile unter 1,5m lichte Höhe nicht zur Grundfläche mit hinzugerechnet wird. Wird diese zur GFZ nicht hinzugerechnet oder nur nicht zur Raumnutzung?

Stimmen meine Erläuterungen soweit?
Wenn ich nun jedoch die Räume definiere in Allplan wie bekomme ich das hin, dass zb nur 66% vom Raum angerechnet wird?

Gruß

bei einer derartigen anforderung kommt man nicht ohne das zerteilen eines geschosses in die notwendigen bereiche (anrechenbar/nicht anrechenbar) aus.
automatisch funktioniert das hier definitiv nicht, zumal gerade für die GFZ/GRZ und Vollgeschoss-berechnung in den bundesländern unterschiedliche vorgaben da sind und es dann noch darauf ankommt, auf welcher baunutzungsverordnung ein B-Plan basiert und zusätzlich noch abweichende regelungen in einem B-Plan vorhanden sein können.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
08.01.2024 - Gegen Bauernsperren! -> Boykott der direktverkaufenden Bauern - kauft nicht mehr direkt bei Bauern!


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