Brandschutznachweis für Nutzungsänderung


Guten Morgen,

wir haben einen Bauantrag für eine Nutzungsänderung eines Verkaufsladens (Klamotten) in ein Küchenstudio eingereicht. Nun fordert das Bauamt noch einen Brandschutznachweis.

Gibt es da irgendwelche Richtlinien, warum man für ein Bestandsgebäude sowas mit einreichen muss?
Die Nutzfläche des Verkaufsraumes beträgt ca. 410 qm.

Hab schon mal gegoogelt, aber nicht so recht was gefunden.

LG Monika

das ist doch auch ein Laden, nur für Küchen, warum dann Nutzungsänderung? Wird die Hülle geändert oder die Fluchtwege? Es greift doch kein "weitergehendes" Recht. NÄ zb: notwendig, wenn Arztpraxis zur Zahnarztpraxis wird, dann kommt die RöntgenVO dazu. Das haken aber bei uns die Bauämter wg. Geringfügigkeit ab... Schau mal in die HorchhausVO, ob sich die Brandlasten ändern, aber m.E. nicht..

Hallo Monika,
wir haben leider die Erfahrung gemacht, dass seit der neuen NBauO die Bauämter (besonders hier in "unserer" Ecke, also OL / WHV / WST / FRI / WTM) auch bei Nutzungsänderungen so gut wie immer den Brandschutznachweis (nach-)fordern. Um welche Gebäudeklasse handelt es sich denn? Bei GK 3 ist das relativ unspektakulär, da die meisten Bauteile nur F30 sein müssen...

Gruß, Carmen

Hall Gerl,

die Räumlichkeiten waren vorher doppelt so groß und eine Wand muss eingezogen werden als Abtrennung. Aus 1 mach 2.

Danke für deinen Tipp.

@Carmen,

dies betrifft den Landkreis Aurich und Gebäudeklasse 3. Na, dann ist es ja nicht so wild.

Dank auch dir für deine Antwort.

LG Monika

Moin Monika,

sieht zu dass Du unter 400qm bleibst.
Macht das ganze leichter.

LG Kathrin

Hallo Kathrin,

geht leider nicht, die Fläche ist vorgegeben vom Bauherrn.

Danke dir.

LG Monika ?

.... vielleicht hilft der Anhang weiter

Gruß Josef

..... bin mal wieder hier .....

Přílohy (2)

Type: application/zip
Staženo 1738
Size: 104,23 KiB
Type: application/pdf
Staženo 2020
Size: 515,08 KiB

Hallo Josef,

lieben Dank dafür.

LG Monika


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