Geländer bei Abstandsflächen berücksichtigen?

Tagy:

Hallo Allplaner,

gut das sich hier einige Planer und Architekten rumtreiben :-).

Frage:

Wenn ich eine Doppelgarage als Grenzbebauung plane,
darf die Wandhöhe (Bayern) nicht höher als 3,00m und die Wandlänge nicht mehr als 9,00m sein.

Nun will der Kunde ein Geländer auf das Flachdach der Garage.
Diese Oberkante des Geländers wird dann plusminus 3,90 m von OK vorh. Gel. betragen.

Wird nun das Geländer mitgerechnet oder bleibt das ausser betracht?

Grüße
Stefan

http://www.planwerk-krist.de
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In BW wäre die Berücksichtigung des Geländers abhängig vom Sachbearbeiter...

In 75% der Fälle kein Problem...

ABER: die Nutzung auf der Grenzgarage wäre in jedem Fall nicht zulässig!
Mindestabstand von der Grenze 2m!

Hi...

danke für die Antwort.

Beste Grüße

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Und hier ist das fertige Ergebnis wie es
laut Bauamt (Kumpel angerufen)sein darf...

Lustig ist, das es scheinbar nirgendswo mit dem geländer aber man muss trotzdem
3,00m in Bayern vom nachbarn entfernt bleiben... tzzztz...

Behörden.. .

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