[Pregunta] Treppenverziehung nach DIN 18065 [Guardado]

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Hallo,

ich habe hier eine halbgewendelte Treppe erzeugt, wir befinden uns in einem Gemeindehaus und somit muss eine verzogene Stufe an der schmalsten Stelle mind. 10 cm breit sein. Das hat sie aber nicht, es wird wohl nach Wohngebäuden(>= 5 cm) gerechnet sein.

Kann man das irgendwo einstellen oder ist jetzt wieder fröhliches Frickeln angesagt?

Gruß: T.

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Hallo,

ich habe es von Hand hingedreht, aber ich wünsche mir im Treppenmodul eine Checkbox, die eine Wahl zwischen Wohnbau und öffentlichem Gebäude ermöglicht!

Danke für den Hinweis mit dem Podest. Das ist richtig!

Gruß: T.

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Cita de: Thomasle
... ich habe es von Hand hingedreht, aber ich wünsche mir im Treppenmodul eine Checkbox, die eine Wahl zwischen Wohnbau und öffentlichem Gebäude ermöglicht! ...

Dem schließe ich mich an!

Viele Grüße, Esther

Esther, Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben, ich habe Deinen Beitrag als sehr hilfreich empfunden und bin immer dankbar für Hinweise aus der Praxis! Wir wissen doch alle, dass es nicht immer leicht ist, sich im Paragraphen- und Vorschriftsdschungel Deutschlands zurecht zu finden .

Gruß: T.

Cita de: DerAchim
Hallo Ulrike, das notwendige Treppen "vorzugsweise" als geradläufige auszuführen sind ist klar. Das sie nicht verzogen werden "dürfen" wäre mir neu. Habe leider zur Zeit keine DIN 18065:2015-03 zur Hand. Aber das würde mich schon sehr wundern.
...
Das mit dem Podest nach 18 Stufen ist auch ein soll und kein muss bzw. zumindest verhandelbar.
gruß, Achim

Wird das ggf. in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt? Ich hatte extra unseren Brandschutzexperten nochmal nachgefragt, der mir das so sehr deutlich gesagt hat.... Sorry wenn ich falsch liege

Edit: Eventuell liegt es auch daran, dass wir auch immer nach Arbeitsstättenrichtlinien arbeiten, da mehrheitlich im Industriebau tätig...

Cita de: UlliA

Edit: Eventuell liegt es auch daran, dass wir auch immer nach Arbeitsstättenrichtlinien arbeiten, da mehrheitlich im Industriebau tätig...

Gut möglich, aber es ist ja soweit ok und Dein Hinweis war auch hilfreich für die Lösungssuche!

Gruß: T.

teilw. wird als 2. Rettungsweg aus dem 1.OG! keine Wendeltreppe zugelassen (Berlin, wo, was die wenigsten wissen, die einzelnen Bezirke "Stadtrecht" haben und seit der Bezirkszusammenlegung nach der Wende die übergeordnete Fachausicht des Senates weggefallen ist. (Bsp. unser Innensenator, wenn der Bezirksbürgermeister es nicht will, bleibt die Polizei draußen)

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