Hallo,
wir haben hier eben bei einem Nichtwohngebäude(Seminar-/Gemeindezentrum) die Frage, wie die NGF im Dachgeschoss unter der Dachschräge berücksichtigt wird. M.E. ist die Grundfläche voll anzurechnen - im Gegensatz zur WFl.VO - sehe ich das richtig?
Gruß: T.