[Вопрос] Gegenseitige Ausstanzen von Räumen verhindern [Решен]

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Hallo zusammen,

ich wollte gerade über die Räume meine Nutzungseinheiten auswerten. Mir stellt sich nur das Problem, das für die Ermittlung der Nutzungseinheiten die Bruttoflächen herangezogen werden und eine Kommunwand so zweimal ausgewertet werden muss. Einmal in Wohnung A und nochmal in Wohnung B. Gibt es eine Möglichkeit das mit Allplan zu lösen?

Vielen Dank für Eure Bemühungen!

Grüße

Michael

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Wenn ich sich überschneidende Raumflächen auswerten will, mache ich das immer indem ich per "Allgemeine Ar-Eigenschaften modifizieren" die Elementwechselwirkung der Räume von "dynamisch" auf "keins" ändere.

Hoffe das hilft, wird zumindest im Raumstempel korrekt angezeigt.

lg,
Stefan

GEA Arquitectos S.L.P.
Calle Gerardo Diego 6A | 41013 Sevilla | Spain

ich lege zur Ermillung der Bruttoflächen der Nutzeinheiten einzelne Geschosse an, welche imm von Wandmitte ausgehen bei Trennwänden.

Damit erhalte ich schlüssige Werte.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
08.01.2024 - Gegen Bauernsperren! -> Boykott der direktverkaufenden Bauern - kauft nicht mehr direkt bei Bauern!

Habe ich bisher auch so gemacht, aber ich bin im Brandschutzatlas über folgenden Abschnitt gestolpert:

Kapitel 7.3, Seite 3 Messung der Größen von Nutzungseinheiten
"Die Trennwand zwischen zwei Teilnutzungseinheiten ist zweimal zu berücksichtigen: einmal bei der Größenberechnung von Teilnutzungseinheit 1 und einmal bei der Größenberechnung von Teilnutzungseinheit 2."

Wenn ich sich überschneidende Raumflächen auswerten will, mache ich das immer indem ich per "Allgemeine Ar-Eigenschaften modifizieren" die Elementwechselwirkung der Räume von "dynamisch" auf "keins" ändere.

Hoffe das hilft, wird zumindest im Raumstempel korrekt angezeigt.

lg,
Stefan

GEA Arquitectos S.L.P.
Calle Gerardo Diego 6A | 41013 Sevilla | Spain

Wie ist der PUnkte bauordnungsrechtlich nach kommentaren zu betrachten?
Wandmitte oder immer die gesamte wand...also die Fläche der wand doppelt?

wenn die wand da auch doppelt zu rechnen ist (für die Nutzeinheiten) so bedeutet dies für mich, dass ich neben der gesamten Bruttogrundfläche und dem Rauminhalt (kompletter grundriss) noch elemente bilden muss, welche die nutzeinheiten nach der regel abbilden. beides mit einem bauteil geht dann nicht mehr.... und ob ein raum od. ein geschoss dann noch das richtige ist, ist zumindest fraglich.

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Bei mir geht es um einen Brandschutz. Dabei ist die Begründung im Brandschutzatlas für mich aus folgenden Gründen nachvollziehbar:

  • Die Feuerwiderstandsklasse kann nicht für die Hälfte einer einschaligen Trennwand gelten. Es handelt sich um ein Bauteil, Material ...

  • Als raumabschliessendes Bauteil ist es für beide Nutzungseinheiten von Brandschutztechnischer Bedeutung, weshalb es weder teilweise noch anteilig zu einer Nutzungseinheit zugeordnet werden kann.

  • Bruttofläche beinhaltet eben auch die Umfassung und das ist eben die ganze Wand. Sonst könnte jemand ja auf die Idee kommen nur die halbe Außenwand anzurechnen um die Grundfläche unter die Brandschutztechnischen Größenbegrenzungen zu bringen. OK ist ein wenig überspitzt aber das Ideenreichtum ist hier manchmal erstaunlich.

@Markus
eine detaillierte Aussage zu den Trennwänden wird weder in der BayBO, als auch in der DIN 277 getroffen. Hier ist die Rede nur von äußeren Begrenzungsflächen.

dann ist die Summe der Einzeleinheiten größer als das gesamte Gebäude..

Im Brandschutz ist richtig:

Summe aller Teilnutzungseinheiten > Nutzungseinheit

Bitte nicht verwechseln. Eine genaue Auslegung wie man mit Trennwänden zwischen Nutzungseinheit verfährt, kann ich auch im Brandschutzatlas nicht finden. Mein letzter thread ist lediglich der Versuch hierfür eine Ableitung zu generieren.


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