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[Frage] Ist der Maßstab 1:33 zulässig ?


Ich brauche mal dringend eure Meinung.
Wie viele andere Kollegen nutze ich für die Bewehrungspläne oftmals den Maßstab 1:33,33 (Den gab es früher auch noch auf den 3-Kant Maszstabsleisten)
Jetzt hat ein AG bemängelt das dieser Maßstab nicht zulässig wäre und er befürchtet das die Baufirma dass beanstandet.

Nutzen hier noch andere Büros den Maßstab 1:33,33 ?
Gerade bei Unterzügen und Wänden ist meiner Meinung nach 1:50 zu klein und 1:25 zu groß für das was darzustellen ist.

LG Jürgen

LG Jürgen

Allplan 2024-1-6 - Ingenieurbau

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Ich habe zu dem Thema folgendes finden können : (s.Anhänge)

Es ist von "empfohlenen Maszstäben" oder "im Regelfall" die Rede.
Das verbietet den Maszstab 1:33,33 meiner Meinung nach nicht .

LG Jürgen

Allplan 2024-1-6 - Ingenieurbau

Anhänge (2)

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Moin Jürgen,

die DIN ISO 5455 SCHLÄGT VOR:
Verkleinerungsmaßstäbe 1:2, 1:5, 1:10 und ganzzahlige 10-fache davon (wenn ich mich richtig erinnere...).
1:33.33 (wie auch 1:2,5 und vielfache...) fällt da rein mathematisch nicht drunter.

Ob man daraus ein Verbot" herleiten möchte ist wohl (wie bei so vielen Normen) Auslegungssache.
Wenns der Bauherr nicht will - ich würde ihm den Gefallen tun (sind ja seine Papierkosten...).

BG
Jens Maneke
AAP Sommerfeld

>>> Stell Dir vor, es geht und keiner kriegts hin...

... zwei Männer, ein Gedanke...

>>> Stell Dir vor, es geht und keiner kriegts hin...

Hallo Jürgen

Wände, in denen mehr als mur ne Matte und bisschen Randbügel drin sind bewehre ich auch am liebstenin 1:33, wie du sagst 1:50 ist zu klein 1:25 zu groß.
Darüber hat sich bisher auch niemand beschwert. Das hab ich auch von anderen, auch großen Büros so gesehen.

Ich fürchte aber auch dazu gibt es eine Norm, in der dann vilelleicht nur die Standardmaßstaäne 1:50, 1:25... dirnstehen.

..und ich war wohl zeitversetzt zu spät dran....

Den gab es früher auch noch auf den 3-Kant Maszstabsleisten
Nein bei uns nicht.
MST 1:33.3 noch nie benützt - macht keine Sinn da zu ungenau !
Es gibt genug MST die man verwenden kann.

Kritik an Allplan ist nicht erwünscht!
v.2024

Selten verwendet, haben wir doch ab und zu Pläne in 1:33 ausgegeben.
Da heutzutage niemand mehr mit nem Dreikant Masze aus Plänen abnimmt sehe ich da auch keine Schwierigkeit.
Bei 27,5 würde ich doch Bedenken anmelden

LG Martin

i7 - Win10 - 24GB - ATI FirePro W8100 * Allplan 2023/24 (+Vorläufer) Ing./Workgroup * Allplan user seit V 5

@Buo :
Warum ist 1:33 1/3 ungenauer als 1:25 ?
Kannst Du mir das erklären ?
Ich kenne einige Büros die den Maßstab für Bewehrung verwenden.
Ich finde den sogar genial.

@ Jens Maneke :
Da hast Du recht. Wer zahlt bestimmt die Musik.
Leider habe ich schon einen Haufen Pläne fertig, die jetzt geändert werden müssten und teilweise müsste der Planinhalt dann auf 2 Pläne aufgeteilt werden.
Der AG verlangt von mir lediglich eine DIN o.ä. in der das geregelt ist - bezgl. der Rechtssicherheit.
Für mich reichen da eigentlich die Stellen die ich in den Dateianhängen kenntlich gemacht habe.
Das gilt auch nur für Bewehrungspläne - nicht für Schalpläne.

LG Jürgen

LG Jürgen

Allplan 2024-1-6 - Ingenieurbau

Warum ist 1:33 1/3 ungenauer als 1:25 ?

Nun korrekterweise müsstest Du 1;33.33333 (unendlich) einstellen, kann man aber nicht.
D.h. die Abweichung 0.3333 ist die Ungenauigkeit.
Für Bew. Pläne wo man nichts raus misst, mag das ja passen, aber es geht ums Prinzip, warum der MST. m.M. unsinnig ist.
Wie gesagt decken die Mst 1:50 und 1:20 alles ab - auch 1:25 sehr selten verwendet.

Kritik an Allplan ist nicht erwünscht!
v.2024

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