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[Frage] Raum-Bodenhöhen Version 2015


Hallo

habe erst jetzt festgestellt, dass ich bei der Auswertung von Wandmengen (Wandputz etc.) bei Dachgeschoßen Probleme habe.
Bei der Raumangabe, im Maßstab 1: 100, gebe ich als untere Höhe Oberkante FFB an, damit die Wohnfläche in der Dachschräge richtig gerechnet wird.
Trage ich anschließend die Ausbauflächen ein, werden die natürlich ab UK Raum, also von OK FFB eingetragen, so dass z.B. 14 cm Bodenaufbau bei den Wänden fehlen !

Wo liegt hier der Fehler bzw. kann dies in der CAD gesteuert werden ohne dass die gesamten Raumhöhen geändert werden müssen.

Gruß Konetzny

Der Raum wird an die Rohhöhen angehängt. FFB wird mit dem Bodenaufbau im Raum definiert. Alle Raumhöhen gleichzeitig ändern geht mit Allgemeine AR-Eigenschaften modifizieren.

gruß, Achim

Hallo Herr Achim,

der Raum wird in der Regel an den Rohboden angehängt, jedoch stimmt dann Wohnflächenberechnung im DG nicht, da hier die W.-Flächen nach FFB (für Flächen unter 2,00 m Höhe) gerechnet werden müssen.
Selbstverständlich kann man anschließend eine TB-Kopie anlegen und hier bei geänderten Bodenhöhe (Boden wieder auf RFB setzen), dann die Ausbaumengen eintragen.
Hier schein mir ein Fehler im System zu liegen.
Vielleicht kann sich hierzu auch Nemetschek äußern.

Gruß Konetzny

Hallo,

kein Fehler im System! Wohnflächenberechnung findet unter Berücksichtigung aller Ausbauflächen statt.

Freundliche Grüße

Bei mir stimmt die Wohnflächenberechnung. Auch im DG.

gruß, Achim (das ist mein Vorname)

Hallo Achim, Woly,

habe mehrfach getestet, die Wohnflächenberechnung berücksichtig bei mir keine Ausbauflächen.
Auch gebe ich zum Zeitpunkt des Bauantrages noch keine Ausbauflächen ein.

Gruß Helmut

welche einstellung zur berechnung wird verwendet?
evtl ist ja auf rohbaumaß oder auf pauschalen abzug mit 3% eingestellt.

korrekt ist:
- Raum auf Rohbau definieren
- Raumausbau (boden/seite/deckenflächen) im raum definieren
- Auswertung mit den wohnflächenreports UND der einstellung "nach fertigmaß"
-> ergebnis sind korrekte wohnflächen nach der wohnflächenverordnung
gruß

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

Hallo Herr Philipp,

danke für den Hinweis, habe völlig vergessen in Ihrem Handbuch nachzulesen.
Habe bisher immer die Rohbau-Variante verwendet.

Mit freundlichem Gruß
Konetzny