Hallo zusammen,
wie weit würdet ihr die BGF, NUF und BRI für die Verladerampe rechnen. Bis zum Ende der Betonwand oder bis Ende der
Pflasterfläche von der Rampe?
Freu mich auf Antwort.
LG und schon mal allen ein schönes Wochenende.
Monika
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Hallo zusammen,
wie weit würdet ihr die BGF, NUF und BRI für die Verladerampe rechnen. Bis zum Ende der Betonwand oder bis Ende der
Pflasterfläche von der Rampe?
Freu mich auf Antwort.
LG und schon mal allen ein schönes Wochenende.
Monika
Hallo Ulrike,
da hast du recht. Ich hatte die Rampe im Ganzen gesehen, aber die Betonwand hört ja eher auf.
Danke dir.
LG Monika
Hallo Monika,
das wird auch dann nicht an dir liegen...
Bin trotzdem gespannt auf das Ergebnis und/ oder weitere Statements zu diesem Thema/ Thema DIN 277 und Umsetzung in Allplan allgemein.
Gruß, Bernd
Hallo Bernd,
na, da bin ich ja beruhigt. Ich bin auch gespannt, vor allem auf Allplan 2017.
Haben letzte Woche schon nen neuen Plotter/Scanner/Drucker in einem Gerät bekommen und schon fangen die Probleme an.
Die Striche werden nicht durchgezeichnet, die Farben sind nicht optimal...........wer weiß was noch kommt.
Ach ja, es ist ein Canon iPF785
LG Monika
... und lass dich nicht irritieren, wenn dir Allplan glaubhaft machen will, dass nun die Bruttoraumfläche eingeführt wurde. Damit ist die BGF Bruttogrundfläche gemeint. Bruttoraumfläche (BRF) wurde wohl von Allplan eingeführt; den Begriff habe ich im ganzen DIN277-1: 2016 -Kommentar (BKI) vergeblich gesucht. Kommt wahrscheinlich in der Novelle 2017... oder auch nicht
Hallo Bernd,
du bist doch am WE in München, oder? Da können wir das ja mal durchspielen. Ich versteh die Flächenzuordnung nämlich immer noch nicht...
Gruß Ulrike
Hallo Ulli,
ja bin am WE dabei. Ich bin nicht das wandelnde DIN277-Pedia, aber mir kommt hier in Allplan einiges komisch vor. Verunsichert durch (falsche?!) Bezeichnungen wühle ich grad im Kommentar zur DIN277...
Mir geht´s nicht darum, auf irgendwelchem Krimskrams rumzuhacken- vielmehr um die resultierenden Folgen. Auf den Ämtern werden die DIN277- Architekten-Beilagen zum Bauantrag aus CAD generiert i.d.R. milde belächelt und (zum Glück) ebenso beurteilt. Jedoch lernt man in jedem Fachseminar zum Thema Kosten (DIN276), dass am Anfang für eine Schätzung (möglichst) verlässliche Werte aus DIN277 zugrunde liegen. Wir denken jetzt mal einfach weiter an BIM (soll ja nicht nur zum gemeinsamen Spielen mit den Fachplanern dienen)/ Design2Cost oder wie immer man das Kind auch noch taufen mag, wo Kosten in erster Linie gefragt sind. Jetzt werden sicher welche aus der Abteilung "Tiefenentspannung" mosern, aber es ist halt Fakt, dass mittlerweile jeder Bauherr wissen will, was der Spaß kostet- und mit der erstgenannten Zahl wird der Scheiterhaufen errichtet. Beim Thema "Kosten" kommen alle Planer (damit gemeint oder meist verallgemeinert auf Architekten),siehe auch Berichterstattung zu Großprojekten, (zurecht???) unheimlich schlecht weg. Es ist schlicht und ergreifend kein Vertrauen da- und da kann man argumentieren wie man will. Das war der Grund, warum ich 2009 IBD bei uns eingeführt habe, um eine einheitl. Projektstruktur zu führen, Kosten nachvollziehbar zu ermitteln etc. Da IBD aber wohl erst zur 2017-1 die Ermittlung nach Hauptelementen bringt, wurden bisher manche Projekte des Aufwands halber zunächst nach den Kenngrößen der DIN277 (Räume+Geschosse aus Allplan Reports) mit dem BKI abgeglichen für Kostenschätzungen... Der Kreis schließt sich. Wenn da aus dem CAD, sei es mangels Know-How desjenigen der den Rechenknecht füttert oder mangels Möglichkeiten oder gar Fehler des CAD hier an der Richtigkeit/ Vollständigkeit der Kenngrößen hapert, beschleicht einen ein etwas komisches Gefühl.
Mal sehen- ich bin sehr offen täglich dazu zu lernen- vielleicht ist die Lösung ja simpler als gedacht. Aber im Moment habe ich den Eindruck es ist was faul...
Dann mal bis demnächst
Gruß Bernd
Edit//
Bin jetzt vollends verwirrt: Vielleicht sollte Monika nochmals mit dem Amt in Kontakt treten, denn
laut Kommentar DIN277-1:2016 heisst es: "Nicht zur BGF gehören...: Flächen der außerhalb des Bauwerks befindlichen und nicht mit dem Bauwerk konstruktiv verbundenen Baukonstruktionen (z.B. Außentreppen, Außenrampen, Pergolen, Freisitze, Terrassen).
>> Die Rampe ist demnach keine BGF; wohl aber VF (NRF) gemäß einem Beispiel einer TG mit Außenrampe als Zufahrt, beidseitig begrenzt durch Stützamuern.
Eben - ich bin vor allem über dein(e) Edit gestolpert.
Und über Richtigkeit der Kostenschätzung könnte man Bücher schreiben. Ich lauf hier auch immer noch vor die eine oder andere Wand mit dem Thema
Gruß Ulrike
Guten Morgen Bernd,
den Satz laut Kommentar DIN277-1:2016 "Nicht zur BGF gehören...: Flächen der außerhalb des Bauwerks befindlichen und nicht mit dem Bauwerk konstruktiv verbundenen Baukonstruktionen (z.B. Außentreppen, Außenrampen, Pergolen, Freisitze, Terrassen), habe ich auch gelesen. Kann man aber auch wieder so oder so verstehen. Meine Rampe ist ja mit dem Hauptgebäude durch Betonwände und Fundamente verbunden. Um meine Antrag losschicken zu können, nach Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt, habe ich BGF und VF berechnet.
Wenn die noch was anderes haben wollen müssen die sich melden. Manchmal habe ich den Anschein das die sich die Berechnungen eh nicht richtig anschauen.
Danke an alle die sich zu diesem Thema geäußert haben. Und....viel Spaß in München.
LG Monika
Moin Monika,
wenn´s Amt zufrieden ist, ist alles in Butter.
Auch im Kommentar wird auf diverse unglückliche "Auslegungen" verwiesen.
Versuchen wir, uns wieder um Projekte anstatt um Software zu kümmern.
In diesem Sinne, schönen Gruß
Bernd