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Räume nach WoFlV [Gelöst]

Schlagworte:

Hallo Allplangemeinde,

ich hab folgendes problem:

mein Kunde will, das die Räume die Auswertungen der WoFLV anzeigen und nicht die der
allg. Grundfläche.
Hinzu kommt, das die Berechnung der WoFLV in Allplan die Fensternischen nicht mitrechnet und darstellt.
Fensterleibungen wurden erzeugt und sind größer als 13cm und nicht höher als 150cm.

Was kann man tun?

Grüße und Danke

http://www.planwerk-krist.de
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ViCADo Architektur

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ein eigenes beschriftungsbild erstellen oder eines verwenden, in dem die wohnfläche nach fertigmaß schon drinnen ist.

zu den fensternischen:
die werden in der wohnfläche gerechnet, wenn diese tiefer al 13cm sind und bis zum boden reichen. bedingung ist, daß die unterkante gleich der unterkante des raumes ist.
fenstertüren werden übrigens als türen gesehen und gleich wie innentüren behandelt!

der wert von 1,50m kommt nur bei vorwandinstallationen zum tragen!

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
08.01.2024 - Gegen Bauernsperren! -> Boykott der direktverkaufenden Bauern - kauft nicht mehr direkt bei Bauern!

ein eigenes beschriftungsbild erstellen oder eines verwenden, in dem die wohnfläche nach fertigmaß schon drinnen ist.

zu den fensternischen:
die werden in der wohnfläche gerechnet, wenn diese tiefer al 13cm sind und bis zum boden reichen. bedingung ist, daß die unterkante gleich der unterkante des raumes ist.
fenstertüren werden übrigens als türen gesehen und gleich wie innentüren behandelt!

der wert von 1,50m kommt nur bei vorwandinstallationen zum tragen!

Hallo Markus,

okay danke für Tip 1
aber was ist mit den Fensternischen die tiefer als 13cm sind und nicht bis zum Boden reichen (Fensterbrüstung)? Die werden doch auch mitgerechnet bei der WoFLV ?

Beste Grüße

http://www.planwerk-krist.de
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ViCADo Architektur

nein, die werden nicht gerechnet!

auszug aus der wohnflächenverordnung:
§ 3
Ermittlung der Grundfläche
(1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der
Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszugehen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der bauliche
Abschluss zu Grunde zu legen.
(2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich einzubeziehen die Grundflächen von
1.
Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen,
2.
Fuß-, Sockel- und Schrammleisten,
3.
fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. Öfen, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder Duschwannen,
4.
freiliegenden Installationen,
5.
Einbaumöbeln und
6.
nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern.

(3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von
1.
Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von
mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt,
2.
Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,
3.
Türnischen und
4.
Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden
herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.
(4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeichnung zu
ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese
1.
für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmigungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren nach dem
Bauordnungsrecht der Länder gefertigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches Verfahren nicht erforderlich
ist, für ein solches geeignet sein und
2.
die Ermittlung der lichten Maße zwischen den Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermöglichen.
Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermittelt worden und ist abweichend von dieser Bauzeichnung
gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer
berichtigten Bauzeichnung neu zu ermittel

Absatz (3) sagt klar aus, was außer BEtracht bleibt!

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
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Komplett richtig...

Das heisst, das Fensternischen die größer als 13 cm sind berücksichtigt werden,

Also ab 13,1 cm fliest die Fläche mit ein!

Beste Grüße

http://www.planwerk-krist.de
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ViCADo Architektur

dann mal schnell die 1, 2 cm hohe Fensterbrüstung innen abtragen, damit die Wohnfl. größer wird.

Oder lese ich tatsächlich den Text falsch...
hmmm....

http://www.planwerk-krist.de
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ViCADo Architektur

der satz setzt sich aus MEHREREN aussagen zusammen!!
1. enster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen .... werden nicht berücksichtigt

1. ... bis zum Fußboden
herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind..... werden nciht berücksichtigt.

d.h. sobald eine brüstung EGAL welcher höhe vorhanden ist, wird eine solche nische auch bei fenster NICHT berücksichtig. Fensternischen, die bis zum boden reichen UND weniger als 13cm tief sind werden auch nciht berücksichtigt.
Türnischen werden NIE berücksichtigt.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
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Hmmm okay dann lese ich das auch so... stimmt...

Danke

http://www.planwerk-krist.de
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Genau zu diesem Thema habe ich auch eine Frage:

Also mir ist bewusst, dass die Leibung von Balkontüren egal mit welcher Innenleibung nicht zur Wohnfläche zählen und die Leibung von Bodentiefen-Fenstern ,mit einer Leibung von >13cm, zur Wohnfläche zählen.

Was ist aber, wenn ich eine 3-Teilige-Verglasung (Bodentief) habe und es lässt sich nur ein Teil als Türe öffnen, die anderen beiden Teile der Verglasung sind Festverglasungen...

Zählt dann die Fläche der beiden Leibungen der Festverglasung zur Wohnfläche oder wird das gesamte Element als Türnische gesehen, obwohl 2/3 eigentlich als Bodentiefes-Fenster zählen und somit eigentlich auch die Leibung dieser zu WFL.

Im Anhang ein Bild wo es vielleicht verständlicher wird.

Entschuldigt dass ich dieses Thema so auf die Goldwaage lege, aber bei den aktuellen m²-Wohnungspreisen fällt das dann doch schnell mal ins Gewicht.

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