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Wohnflächenberechnung tiefe Leibung bei Tür wird nicht mitgerechnet

Schlagworte:
  • 2009

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Wir haben in einem Grundriss bodentiefe Fenster als Türen angegeben. Die Türen haben eine tiefe Leibung und müssten eigentlich bei der Wohnflächenberechnung mitberechnet werden.
Ich habe jetzt festgestellt, dass nur bodentiefe Fenster mitgerechnet werden. Ist das richtig? Bzw. wie kann ich es hinbekommen, dass die Türen mitgerechnet werden, ohne dass ich alle Fenster neu zeichnen muss.
Schöne Grüße. Maja

Allplan rechnet, nach meiner Meinung, an der Stelle korrekt.
Die Fenstertür wird als Türe interpretiert, deren Laibungsfläche, wie bei normalen Innentüren auch, keine Wohnfläche hat, da Türnischen keine Wohnfläche erzeugen.

Ich hatte vor kurzem eine Diskussion mit einem Bauträger, der hier anderer Meinung ist, mir das aber auch nicht weiter belegen konnte/wollte.
Leider ist es so, dass die Wohnfläche NUR bei öffentlich gefördertem Wohnraum wirklich nach der Wohnflächenverordnung ermittelt werden muss. Bei allen anderen Gebäuden kann die bewohnbare Fläche theoretisch nach eigenen Regeln ermittelt werden...

gruß
Markus

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

Hmm... das hilft mir jetzt leider nicht. Denn ich die Fenstertür ist ja in meinem Fall in wirklichkeit ein Fenster und kann dazugerechnet werden. Sollte es auch. Denn ich kann nicht auf 0,5m2 pro Raum bei den Wohnflächen verzichten.

Die Frage für mich ist nur, wie kann ich es technisch am Besten lösen, dass die Fläche nun dazugerechnet wird.
Kann ich die Türen in Fenster umwandeln? Gibt es so eine Funktion?

Wenn es wirklich als Fenster zu sehen ist... (also kein Franz.Balkon ist - meine Meinung)
bleibt dir nichts anderes übrig als die Fenster neu zu erzeugen. Eine Funktion zum umwandeln gibt es nicht.
gruß
Markus

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[b]