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Schalpläne Wandansichten?

Schlagworte:
  • 2013

Nur eine kurze Frage an alle Schalplaner.
Zeichnet ihr bei ORTBETON-Schalplänen ALLE Wandansichten?

Mir wollte gerade jemand einreden, dies wäre Standard bei der Schalplanung???

In den letzten 15 Jahren habe ich so was noch nie gehört.
Ich kenne es so, dass man nur den Grundriss zeichnet, z.B. Decke über EG mit Wänden und Decke im Grundriss. Nur besondere Details, wie Deckenversprünge, komplizierte Durchbruchsanordnungen usw. stellt man in der Ansicht/Schnitt dar. Aber doch niemals pauschal ALLE Wandansichten?

Dass man alle Wandansichten darstellt kenne ich nur aus der Fertigteilplanung, aber das ist ein anderes Thema.

Kennt jemand einen Norm, oder auch Fachliteratur wo der Inhalt von Schalplänen genau definiert ist?

Allplan-User seit 1998 - damals mit V14 (Classic-Oberfläche)
http://www.ib-szabo.de

Hallo Marton,

soweit ich weiß gibt es nirgendwo eine Vorschrift die festlegt dass man in Schalplänen alle Wandansichten liefern muss. Sofern im Grundriss alle erforderlichen Angaben ablesbar sind liefere ich auch keine Wandansicht.
Bei aufwändigeren Bauteilen, übereinanderliegenden WDs usw wie von Dir beschrieben wird natürlich was geliefert.
Vielleicht meint das Partnerbüro (?) SchalUNGSpläne - Darstellung von Schaltafel-Teilungen. Die werden hier aber selten als Regelauftrag ausgegeben. :-)

Aus meiner Sicht hast Du vollkommen Recht.

Grüße und schönes WE
Martin

i7 - Win10 - 24GB - ATI FirePro W8100 * Allplan 2023/24 (+Vorläufer) Ing./Workgroup * Allplan user seit V 5

Hallo Marton,

ich handhabe das genauso wie du und Martin.

Gruß Jürgen

Mit besten Grüßen!
Jürgen

Allplan Ingenieurbau V10 bis V2025

dito bei uns im Büro
LG
Willi

LG
Willi

Hallo Marton

Ab und zu kommt diese Forderung in den letzten Jahren vor, meistens von größeren Bauunternehmen. Eindeutige Antwort: in der HOAI ist festgelegt, was ein Schalplan liefern muss. Nämlich den Grundris + ergänzende Schnitte und/oder Details, soweit, dass die Schalung erstellt werden kann. Alles Weitere gehört in einen "Baustellenplan, der gesondert und ausserhalb der HOAI honoriert wird (bei mir nach Stundenaufwand). Mach ein Angebot, dann ist auch meistens das Thema vom Tisch.

Gruß Otto

Vielen Dank für die Antworten und Bestätigungen.
Ich habe dazu auch ein bisschen recherchiert und will Euch meine Erkenntnisse nicht vorenthalten :-)

Dies ist immer wieder der Knackpunkt: man macht ein Angebot für Schalpläne, doch der Auftraggeber versteht unter Schalplänen etwas ganz anderes als man angeboten hatte.

Ich schreibe nun deshalb schon immer ins Angebot "Schalpläne -wie beschrieben in HOAI 2013: Anlage 14 zu §51 Abs. 5, Lph 5b-

Damit grenzt man sich von sog. "Rohbauplänen" ab.

Schalpläne sind so definiert, dass sie "in Ergänzung der fertiggestellten Ausführungspläne des Objektplaners" angefertigt werden. Rohbaupläne hingegen beinhalten ALLE Angaben (Mauerwerk etc.), so dass die Architektenpläne nicht mehr zur Hand genommen werden müssen.

Die Grundleistung "Schalpläne" wird i.d.R. mit 10-15% der HOAI bewertet (gesamte Lph 5 mit 40%).
Ich habe jetzt mal im HOAI-Kommentar nachgeschlagen. Da steht:
Rohbauzeichnungen, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen: Die Leistung kann zusätzlich mit 12-24 v.H. bewertet werden.
Die 24 gelten, wenn der Schalplaner zusätzlich die Schlitz- und Durchbruchsplanung koordinieren muss. Die 12 v.H. wenn die Durchbrüche bereits vom Architekten koordiniert sind.

Das heißt also im Klartext: es gibt für Rohbaupläne in der Summe 22-39%.
Im Ernstfall (39%) kosten dann die Rohbaupläne allein fast so viel, wie man sonst für die ganze Lph 5 bekommt. Oder anders gesagt, der Zeit- und Geldaufwand für Rohbaupläne ist doppelt bis dreifach so hoch wie für normale Schalpläne und muss dementsprechend bezahlt werden.

In meinem Fall will der AG nun keine Rohbaupläne, aber er ging davon aus, dass bei Schalplänen ALLE Wandansichten mit drin seien...

Die HOAI sagt leider nichts über den Inhalt von Schalplänen aus.
Schalpläne sind aber in DIN 1356-1 definiert. Und dort hab ich es endlich gefunden:

Schalpläne werden auf Grundlage der Ausführungszeichnungen des Objektplaners als Grundrisse und Schnitte unter Berücksichtigung der statischen Berechnung angefertigt.
Geschossgrundrisse werden im Regelfall als Grundrisse Typ B, Fundamente im Regelfall als Grundrisse Typ A nach Abschn. 4.3. dargestellt.

Da steht also nix von kompletten Wandabwicklungen.
Komplette Wandabwicklungen würde ich also in die Kategorie Rohbauzeichnungen (erweiterte Schalpläne) einordnen - mit entsprechenden o.g. Zeit- und Kostenfaktoren.

So weit meine Erkenntnisse, vielleicht helfen sie dem ein oder anderen, um auch seine Schalpläne gegen unbezahlten Mehraufwand abzugrenzen.

Allplan-User seit 1998 - damals mit V14 (Classic-Oberfläche)
http://www.ib-szabo.de

Hallo,
Danke für die praxisnahe Info.

Hallo,

auch ich wurde schon ein paar Mal "gebeten" Pläne mit viel mehr Infos auszugeben als normalerweise der Fall.

Also ich erstelle auch nur so viel Schnitte bzw. Ansichten wie es meiner Meinung nach Sinn macht. Sollte hier und da mal ein zusätzlicher Schnitt/Ansicht notwendig sein, dann fällt es jetzt nicht so ins Gewicht.

Hatte jedoch auch schon Auftraggeber, die auch Wandaufbauten wie Vorsatzschale, Außendämmung, Bodenbeläge und Dinge, die nichts in einem Schalungsplan verloren haben, forderten.
Meißt auch ohne wirklicher Planungsgrundlage, quasi Handskizzen oder nicht für die Bauausführung geeigneter Pläne.

Es enpuppt sich meistens als Absprache zwischen Bauherr und Planer hier noch mal ordentlich in der Planung zu sparen und den Aufwand einfach in Richtung Statik zu schieben.

Gruß Reini

https://youtu.be/X206QGGtv9k Using VR in the AEC Industry
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