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Bauleistungsversicherung [Gelöst]


Hallo,
wir arbeiten eben mit einem Planer zusammen, welcher gemäß seinen Vertragsbedingungen den Abzug für Bauleistungsversicherung von der Brutto-Gesamtabrechnungssumme abzieht.

Nun habe ich aber bisher immer gemäß unseren VOB-konformen Formularen den Abzug für Bauleistungsversicherung von der Netto-Vertragssumme abgezogen, es steht im Formular "steuerfreie Gegenforderung(ohne MwSt. abzuziehen)".

Hat jemand eine Quelle oder einen Beleg hierzu, welches die richtige Vorgehensweise ist?

Gruß: T.

Gruß: T.

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Oder mal anders gefragt: wie wird das von den Anderen hier gehandhabt?

Gruß: T.

Gruß: T.

Abzug von netto, aber ohne Begründung

Grüße Ulrike

Yo,
ich hatte heute vormittag ein Telefonat mit einer Dame des herausgebenden Formularverlages und die sagte mir, dass das betr. Formular vom langjährigen und erfahrenen Bau-Hausjuristen so abgesegnet wurde. Man nähme insbesondere deshalb die Netto-Auftragsumme, da ja bei Vertragserstellung die Abrechnungssumme noch nicht absehbar sei.
Es hat wohl auch damit zu tun, dass die betr. Firmen alle meist vorsteuerberechtigt sind.

Gruß: T.

Gruß: T.

Hier noch zur Vervollständigung die Antwort eines Versicherungsexperten aus dem "Kompetenzcenter Unternehmerkunden Underwriting Technische Versicherungen" einer großen deutschen Versicherung:
Zitat:
"Die Grundfrage ist die der Versicherungssumme in der Bauleistungsversicherung und ob diese brutto (also incl. der Mehrwertsteuer) oder netto (ohne Mehrwertsteuer) anzusetzen ist.

Die Antwort erklärt sich aus dem Status des Versicherungsnehmers.
Ist dieser vorsteuerabzugsberechtigt, muss er die Mehrwertsteuer nicht mitversichern.

Ist er nicht vorsteuerabzugsberechtigt, fällt bei Schäden auch die Mehrwertsteuer mit an und muss somit mitversichert gelten.

Als weitere Konstellation ist folgende Situation möglich:

Objekt wird von diversen Handwerkern und Firmen errichtet, welche jeder/jede für sich vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Solange deren Gewerke nicht abgenommen sind, besteht keine Ersatzleistung für die Mehrwertsteuer.

Ist der Bauherr eine nicht vorsteuerabzugsberechtigte Person und ist dessen Interesse im Rahmen der Bauleistungsversicherung mitversichert, so ist das Gewerk nach dessen Abnahme auf ihn übergegangen.
Erfolgt die Beschädigung zu diesem Zeitpunkt, ohne dass die gesamte Baumaßnahme als beendet anzusehen ist (Bitte hierzu die einzelnen Haftungsende-Termin in den Bedingungen beachten!), so muss für diesen Fall auch die Mehrwertsteuer mitversichert gelten.
In diesem Fall ist die Versicherungssumme also "brutto", d.h. mit Mehrwertsteuer zu bilden!"Zitatende.

Gruß: T.

Gruß: T.

Kapier ich das richtig, wenn ich es auf folgende Aussage setze:

Privater Bauherr
Versicherte Summe = Bruttosumme
-> Versicherungsprämie aus Bruttosumme errechnet, also auch von Brutto abziehen

Gewerblicher Bauherr
Versicherte Summe = Nettosumme
-> Versicherungsprämie aus Nettosumme errechnet, also auch von Netto abziehen

Es lebe das deutsche Steuerrecht...

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
08.01.2024 - Gegen Bauernsperren! -> Boykott der direktverkaufenden Bauern - kauft nicht mehr direkt bei Bauern!

Ja, so sehe ich das auch. Wir hier rechnen das aber schon seit je her von der Nettovertragssumme, weil das so in unseren Formularen steht. Wir werden das wohl auch beibehalten.

Gruß: T.

Gruß: T.


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