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[Frage] Baustrom und Versicherung lt. VOB [Gelöst]

Schlagworte:

Hallo,

habe im Internet und auch in unserem Handbuch VOB geschaut und finde zwar was über die Benutzung oder Mitbenutzung von Strom, Wasser usw. Aber nicht genaueres über die Prozentzahl, mit der die Bauumlage abgerechnet werden kann bei einer Schlussrechnung.

Im Internet habe ich auch mal was über 1,5 % gefunde, aber auch nichts spezifisches.

Wir habe bei größeren Bauten oft schon fürs Bauschild 0,2 % und für die Versicherung 0,3 % angesetzt.
Mich würde trotzdem mal interessieren, ob das irgendwo festgelegt wurde und ob man es irgendwo nachlesen kann.

Vielleicht kann mir da einer von euch einen Tipp geben. Würde mich freuen.

LG Monika

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Hallo Bernd,

ganz herzlichen Dank für deine Infos. Hast mir damit sehr geholfen.

Dir ein schönes Wochenende.

LG Monika

Hallo Monika,

du wirst hier verschiedene Ansätze erfahren.
Bei uns wird der Vertrag i.d.R. mit Bauumlagen wie folgt vorbereitet:
- Versicherung des AG 0,3%
- Baustrom 0,5%
- Bauwasser 0,3%
- Mitbenutzung der sanit. BE des AG 0,1% (je nach Größe der Baustelle) >> Folgegewerke wenn der AG das Dixi stellt
- Bauschild ggf. als Pauschalbetrag gleicher Höhe für jeden Ausf. da die Firmenschilder alle gleich groß sind egal wie hoch die Vergabesumme.

In der VOB heisst es aber, dass der AG Baustrom und -Wasser zur Verfügung stellt. Es gibt ein BGH Urteil vom Juli 2000 das besagt, dass die Umlagekosten für Wasser- und Stromverbrauch nicht zulässig sind... wird aber immer noch in den meisten Fällen so gemacht

Hallo Bernd,

ganz herzlichen Dank für deine Infos. Hast mir damit sehr geholfen.

Dir ein schönes Wochenende.

LG Monika


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