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BayBO 2008 Sonderbau gemäß Art.2 Abs. 4(8) [Gelöst]

Schlagworte:
  • 2012

Hallo,
wir haben einen Anbau an eine best. Juhe(> 12 Betten).

Der Anbau ist ein Speisesaal mit 84 Plätzen.
Außer an der Schnittstelle Altbau/Neubau wird am Bestand nichts verändert.

Das Amt meint nun, wir haben einen Sonderbau wg. >12 Betten, aber es wird an der Bettenzahl nix geändert und im Bestand wird ebenfalls nichts verändert, darum sehe ich das anders.

Hat da jemand Erfahrungswerte?

Gruß: T.

...vielleicht läuft das unter Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen oder Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten.....
Dies wären zwei Kriterien für die Einstufung als Sonderbau.
Sobald es eine Schnittstelle zum Bestand gibt, zählt der mit rein.
Beim Brandschutz gilt das nicht mehr so ganz.
Gruß Markus

Hallo Thomasle,
ich hatte auch schon einen Anbau (landwirtschaftliches Gebäude), den mir das Amt wegen der Größe der Gesamtanlage als Sonderbau eingestuft hat. Deshalb musste dann der Brandschutz geprüft werden.
Gruß Theresia

Danke für Eure Antworten, wir haben das jetzt auch als Beherbergungsstätte >12 Betten bezeichnet.

Gruß: T.