das ist ganz klar in DIN 277-1 geregelt.
Dort steht unter
4.2 Ermittlung von Grundflächen
4.2.1 Für die Ermittlung der Brutto-Grundfläche (Summe aus Netto-Grundfläche und Konstruktions-Grundfläche)
sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z. B. Putz, Außenschalen mehrschaliger
Wandkonstruktionen, in Höhe der Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten anzusetzen.
unter
4.3. Ermittlung von Rauminhalten
wird dann auf 4.2 verwiesen und das ganze mit einer Höhe multipliziert...
also:
Brutto hat hier nix mit unfertig zu tun
Ausgehend von dem fertigigen Zustand gilt
Bruttofläche (Rauminhalt) - Konstrukitonsfläche (Rauminhalt) = Nettofläche (Rauhminhalt.
gruß
markus
Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]