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Bruttogrundfläche -Balkone- [Gelöst]

Schlagworte:
  • 2012

Guten Morgen zusammen,

nach dem Fußballergebnis hoffe ich das schon jemand im Forum ist.

Bei der Angebotsausarbeitung für ein Brandschutzkonzept wird nach Bruttogrundfläche (Bruttogeschossfläche) der einzelnen Geschosse abgerechnet. Ich würde jetzt die Balkonflächen ab dem 1. OG voll mit ansetzen, ebenso die Innenbalkone da diese sowieso im Grundriss enthalten sind.

Ich weiß, dieses leidige Thema DIN 277 usw. hält einen echt auf Trab. Man kann die einzelnen Definitionen mal so und mal so verstehen.

Sicher hat einer von Euch eine Tipp, Rat oder was zum nachlesen für mich.
Hatte mir vor einiger Zeit mal das Buch "Wohnflächenberechnungen" -Rechtsfragen und Methoden der Wohnflächenberechnung von Gerhard Heix gekauft, aber selbst da bin ich noch nicht fündig geworden. Da wird immer von der WoFIV zur DIN 283 und zur DIN 277 gewechselt. Irgendwie verwirrend.

Also, über Antworten von Euch würde ich mich freuen.

Danke schon mal und

lieben Gruß aus dem nebeligen Wiesmoor

Monika

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Hallo Esther,

Supi und ganz lieben Dank für deine schnelle Hilfe.
Hoffe der Stress hat sich bei dir etwas gelegt.

LG Monika

Hallo Monika,

da habe ich was gefunden

Link

Hiernach zählen die Balkone erstmal nicht dazu,
beachte aber kursiven Hinweis bzgl. Kostenanteil >1%.

Hier noch ein Zitat:
"Für Berechnungen nach dem Standard der Wertermittlungsrichtlinie mit NHK 2010 wird der Bereich c sowie alle Balkone nicht zur BGF dazu gezählt"
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfl%C3%A4che_%28Architektur%29

So auf die Schnelle... :-)

LG, Esther

Viele Grüße, Esther

Hallo Esther,

Supi und ganz lieben Dank für deine schnelle Hilfe.
Hoffe der Stress hat sich bei dir etwas gelegt.

LG Monika

Interessantes Thema.
Wie sieht es eigentlich bei einer nicht überdeckten Rampe aus, die z.B. in eine Tierfgarage führt? Siehe Anhang.

Wenn die Rampe nicht mit zur BGF gehört, dann sind die anrechenbaren Kosten, wenn man sie nach BKI über die BGF berechnet mit oder ohne Rampe gleich. Ergo gibt es für die Tiefgarage das gleiche Honorar ob mit oder ohne Rampe. Die Pläne für die Rampe sind dann also kostenlos zu erstellen??

Allplan-User seit 1998 - damals mit V14 (Classic-Oberfläche)
http://www.ib-szabo.de

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wikipedia schreibt übrigens was anderes:

Mit Brutto-Grundfläche (BGF) bezeichnet man diejenige Fläche, welche sich aus der Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes errechnet.
Sie ist geschossweise zu ermitteln. Die Brutto-Grundfläche ergibt sich aus der Summe der drei Bereiche a, b und c.
Diese drei Bereiche sind wie folgt definiert:

Bereich a: Überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen. In der Grafik rot dargestellte Flächen.
Bereich b: Überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen. In der Grafik grün dargestellte Flächen.
Bereich c: Nicht überdeckte Bereiche. In der Grafik blau dargestellte Bereiche.

****

Also c wird doch mit gerechnet?

Allplan-User seit 1998 - damals mit V14 (Classic-Oberfläche)
http://www.ib-szabo.de

Hallo Martin,

wenn ich die BGF zunächst ermittle,
dann natürlich auch alle Bereiche, sprich,
c lasse ich nicht einfach weg .

Die Frage ist nur, wird er später angesetzt.

"Der Bereich c wird mit den NHK 2000 nicht gesondert erfasst, da der Bereich c in der Regel kostenanteilsmäßig unbedeutsam ist.
Sofern dieser Bereich von Bedeutung (Kostenanteil von
mehr als 1%) ist
, muß er zusätzlich ( als gesondert zu veranschlagendes Bauteil oder über
den Gebäudemix als Nebennutzfläche mit geringeren Kosten) erfasst werden."

Quelle: http://www.online-immoberater.de/BGF.html

Ich würde die Rampe zur Tiefgarage hier ansiedeln.

Ich zitiere nochmal Wikipedia
"Für Berechnungen nach dem Standard der Wertermittlungsrichtlinie mit NHK 2010
wird der Bereich c sowie alle Balkone nicht zur BGF dazu gezählt"

Viele Grüße, Esther

Viele Grüße, Esther