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Gauben - werfen eine seitliche Abstandsfläche?


Hallo zusammen,

ich habe mal wieder ein rechtliches Problem. Wir haben ein bestehendes Haus mit einer Gaube. Diese Gaube soll verbreitert werden. Wir halten einen Abstand mit der Gaubenwand zur Innenseite der Grenzwand von 1,25m ein. Das genügt dem Bauamt nicht. Der Mensch vom Bauamt sagt, die Gaube wirft eine seitliche Abstandsfläche in Richtung Nachbar. Das hatte ich noch nie! Nach vorne auf der Traufseite ist es mir klar, aber seitlich? Ab wo wird denn dann da die Höhe gemessen? Und dann müsste ich ja mit der Gaube IMMER mindestens 3m Abstand von der Grenze einhalten.

Hatte das schon einmal jemand von Euch? Wie können wir das lösen?

Fragt sich Katja

Manchmal muss man sich die Zeit zum Träumen nehmen... ... manchmal aber auch für einen Spaß zu haben sein, auch wenn man keinen Humor hat ;O) !!!

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Hallo,

den Fall hatten wir jetzt auch in NRW, waren aber Zwerchhäuser.
Bei uns hat da eine Nachbarzustimmung ausgereicht. Evtl. hilft dir das weiter.

Grüße

Hi,

bei uns in der Bayerischen Bauordnung steht dazu

Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht

3. untergeordnete Dachgauben, wenn

a) sie insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der Außenwand des jeweiligen Gebäudes,
höchstens jeweils 5 m, in Anspruch nehmen und

b) ihre Ansichtsfläche jeweils nicht mehr als 4 m2 beträgt und eine Höhe von nicht mehr als 2,5 m aufweist.

Gruß Christian

ich habe zwar keine lösung, bewundere aber das problem!

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Danke für Eure bisherigen Antworten. Bei uns in Hessen steht folgendes unter Abstandsflächen (§6)

Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht bei Gebäuden an der Grund-stücksgrenze die Seiten von Vorbauten und Dachaufbauten, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden.

Ist für mich absolut eindeutig. Daher sind wir auch so verwundert...

Manchmal muss man sich die Zeit zum Träumen nehmen... ... manchmal aber auch für einen Spaß zu haben sein, auch wenn man keinen Humor hat ;O) !!!

geht es dem amt hier um ABSTANDSFLÄCHE oder geht es dem Amt um Abstände (Abstand für Brandschutz)

wobei die hbo hier im titel des §6 Abstände mit drin hat, aber beim kurzen durchschauen darauf nicht im text des paragraphen eingeht (anders als die BayBO)

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

Markus: das mit dem Brandschutz war auch erst unser Verdacht. Wir haben aber den erforderlichen Abstand eingehalten und daher nochmal beim Amt angerufen. Eindeutig sagte der Herr dort, dass ja die aufsteigende Gaubenseitenwand eine Abstandsfläche in Richtung Nachbar wirft.

Manchmal muss man sich die Zeit zum Träumen nehmen... ... manchmal aber auch für einen Spaß zu haben sein, auch wenn man keinen Humor hat ;O) !!!

Das mit dem Brandschutz ist in einem anderen § geregelt bei der HBO

Manchmal muss man sich die Zeit zum Träumen nehmen... ... manchmal aber auch für einen Spaß zu haben sein, auch wenn man keinen Humor hat ;O) !!!

SO! Der Herr hat geantwortet:
Hinsichtlich des § 6 Abs. 6 Satz 3 Hessischer Bauordnung 2018 haben Sie grundsätzlich recht.

Nach einer diesbezüglich erfolgten Abstimmung in unserem Fachdienst, gehen wir allerdings von einem „Zwerchhaus“ aus.

Insofern wären die Voraussetzungen des vorstehenden Paragraphen nicht erfüllt.

Die entsprechende Nachforderung aus unserem Schreiben vom 29.April 2019 bleibt somit aufrecht erhalten.

Ich sage dazu: ommmmm

Manchmal muss man sich die Zeit zum Träumen nehmen... ... manchmal aber auch für einen Spaß zu haben sein, auch wenn man keinen Humor hat ;O) !!!

wie kuckt das denn aus die gaube?
läuft vor der gaube noch dach durch.... wie groß ist das "trumm"?

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

Gaube und Zwerghaus; ist ja auch ein massgeblicher Unterschied

Mit besten Grüßen!
Jürgen

Allplan Ingenieurbau V10 bis V2025

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