Guten Morgen zusammen,
habe ein Bauvorhaben aus dem Jahr 1986. Im Jahr 1988 wurde ein B-Plan rechtskräftig. Somit hat das Bauvorhaben Bestandschutz. Berechne ich die GRZ nach dem B-Plan aus 1988, so wurde damals schon die GRZ überschritten. Nun soll das Gebäude durch einen Energetische Sanierung (Außenwand und Dach) aufgewertet werden. Dadurch bekomme ich natürlich eine größe bebaute Fläche und würde somit die GRZ noch weiter überschreiten, was natürlich nicht so toll ist.
Hat schon mal jemand so einen Fall gehabt und zählt man jetzt die neue Verstärkung der Außenwand mit zur bebauten Fläche? Die vorh. Außenwand besteht aus einer KS-Innenschale, einer Luftschicht und einer Außenschale welche nur verputzt ist. Darauf soll jetzt eine Dämmung mit Glasgitter-Gewebe, Klebemörtel und Klinkerriemchen gebracht werden.
Würde mich freuen wenn mir da einer etwas zu schreiben bzw. einen Tipp geben kann.
Ich sage schon mal danke.
Monika