Das Wissen aller Anwender nutzen

Im Allplan Connect Forum tauschen sich Anwender aus, geben wertvolle Tipps oder beraten sich bei ganz konkreten Aufgabenstellungen − auch international.
Und damit wirklich keine Frage unbeantwortet bleibt, unterstützen die Mitarbeiter des Technischen Supports ebenfalls aktiv das Forum.

Es erwarten Sie:

  • Foren-Vielfalt aus CAD Architektur, CAD Ingenieurbau uvm.
  • Tipps von User für User
  • international: Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch und Tschechisch

Melden Sie sich jetzt an und diskutieren Sie mit!

Zur Registrierung

[Frage] Nutzungsfläche unter Treppe [Gelöst]

Schlagworte:
  • DIN 277-1
  • Nutzungsfläche

Ich bins noch mal,

hat sich glaub ich erledigt. Hätte nur weiter unten schauen müssen, Anlage von Bernd.

Danke.

LG Monika

Hallo zusammen,

statt das es einfacher wird, finde ich, dass die neue DIN 277-1 doch etwas kompliziert beschrieben ist.
Wie rechnet ihr jetzt die Nutzungsfläche unter einer Treppe. Wird die nun voll mitgerechnet?

Über Antwort würde ich mich freuen.

LG Monika

Lösung anzeigen Lösung verbergen

Hallo Bernd,

na, da bin ich ja beruhigt das ich nicht um zuuuu viele Ecken gedacht habe.
Alles gut. Du hast mich nicht verwirrt. Habe nur alles ein paar mal gelesen
und dann hat es im Kopf gerappelt.

Danke dir.

LG Monika

Liebe Monika,
NUF unter Treppen gibt es maximal unterhalb der untersten Treppe- war so und blieb so.
Meinst du die Nettoraumfläche? Auch da hat sich alt der Name geändert.
Zur NRF gehören alle Grundflächen der nutzbaren Räume aller Grundrissebenen eines Bauwerks, auch
- begehbare Installations (TF)- und Aufzugsschächte (VF) > 1,0 m2
- freiliegende Installationen; fest eingebaute Gegenstände; nicht raumhohe Vormauerungen
- Bewegliche Raumteiler, z.B. Faltwand
- Einbaumöbel, z.B. Garderobenschrank

Alles <= 1,0 m2 und <=1,0 m2 und nicht begehbare ist KGF

Nochamal:
Treppe = VF, außer im untersten Geschoss der begehbare Bereich ist NUF.
Nix verwäxlen mit WOHN-Fläche, die kennt nämlich die DIN 277 ganz und gar niemals nicht.
Da gilt weiterhin: Bis 1m Höhe KW, 1-2m WFL mit Faktor 0,5 und über 2m WFL mit Faktor 1,0

Hoffe ich hab mich jetzt nicht selber verwirrt :-)

Ergänzung: Hab grad im (fast) noch druckfrischen DIN277- Kommentar geguckt.
Es stimmt.
NRF Ermittlung bei schräg verlaufenden Baukonstruktionenen (TReppen, Rampen, Tribünen):
- Grundflächen von Treppen jeweils der darüberliegenden Grundrissebene zuordnen (logisch, siehe oberstes Geschoss in dem die Treppe ankommt- daraus logisch unterste Treppe nach wie vor wie vorstehend)
-Bei Überschneidungen überschnittene Grundfläche der Treppe/ Rampe/ Triüne separat ermitteln und ebenfalls der darüberliegenden Grundrissebene zuordnen
- Grundflächen unter der untersten Treppe der untersten Grundrissebene zuordnen und entsprechend der NUTZUNG ausweisen (z.B. Abstell =NUF)

sodele, jetzt aber :-)
Klugscheißermodus off

Edit II:
Für die Leichtgläubigen noch a Buidl

Anhänge (1)

Typ: application/pdf
2131-mal heruntergeladen
Größe: 238,31 KiB

Hallo Bernd,

na, da bin ich ja beruhigt das ich nicht um zuuuu viele Ecken gedacht habe.
Alles gut. Du hast mich nicht verwirrt. Habe nur alles ein paar mal gelesen
und dann hat es im Kopf gerappelt.

Danke dir.

LG Monika

Hallo Bernd,
... Du hast mich nicht verwirrt. ...

Wer redet von dir? Du hast mich verwirrt

@Monika: Sehe dass man mein Zwinkern im Beitrag nicht sieht. Sei hiermit ausdrücklich angehängt. Mein Komment. war nicht garstig gemeint.