Hallo,
Ich habe den tollen Auftrag erhalten, eine Bauantragsplanung für eine Industriehalle 3000 m² mit Sozialgebäude zu erstellen. Soweit so gut.
Leider befindet sich das Bauvorhaben im "schönen" Bayern. Da ich jedoch in NRW sitze und mir die bayrische Bauordnung nicht geläufig ist, könnte ich ein paar Tipps gut gebrauchen.
Was ist in Bayern im Wesentlichen zu berücksichtigen im Gegensatz zu NRW. Mich würden im Besonderen die Unterschiede interessieren. Ich habe bereits herausgefunden, das es in Bayern keine öffentlichen bestellten Vermessungsingenieure gibt. Die erstellen in NRW den amtl. Lageplan zum Bauantrag. Wer macht das in Bayern. (etwa der Architekt ???) Welche formellen Unterschiede sind zu berücksichtigen?
Für ein paar stichpunktartige Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Martha