Definition Decke

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  • 2014

Hallo ,

ich habe da mal eine allgemeine Frage unter Planern.

Gibt es irgendeine Richtlinie/Norm/Regelung, die besagt zu welchem Geschoss die Decke über diesem Geschoss gehört?

Zum Beispiel:

Gehört die Decke über dem EG zum Erdgeschoss oder zum ersten Obergeschoss?

Ich bin da eigentlich fest der Meinung, dass zu einem Geschoss auch immer die jeweilig darüberliegende Decke gehört, aber ich benötige nun auch einen eindeutigen Regelvermerk, um dies auch unanfechtbar zu belegen.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Grüße

Erik

Version 2024 mit IBD in Workgroup auf Citrix-Terminalserver

@Erik:
wenn das eine Mehrheitsentscheidung ist,
gehört die Decke eindeutig zum Geschoss darunter.

und von der sprachlichen Logig ebenfalls: die Decke deckt ja etwas ab, was darunter liegt.

und ein weiterer philsosophischer Aspekt: es gibt zwar eine immer eine EG-Decke unter dem OG, aber nicht zwangsläufig ein OG über der EG-Decke

Gruss Thomas

allplan seit V4.5
Win.7 64bit

unanfechtbar wird man das nicht definieren können.
es gibt für beide zeichenvarianten schlüssige vor- und nachteile.

wenn man vom gebäude ganz unten anfängt, gibt es erst streifenfundamente, dann bodenplatte, wände, decke... bis hin zum dach.
hört sich schlüssig an, bis jemand statt streifenfundamenten eine tragende fundamentplatte bringt und das gebäude darauf aufbaut.

schaut man sich räume und flächenberechnungen an, kann es sinnvoll sein, wenn die decke unterhalb des raumes in der struktur mit dem grundriss bearbeitet wird.
sinnvoll ist unabhängig wie man die decke verortet, dass die decken ein eigenes teilbild mit eigenen ebenenanbindungen erhalten um deren stärke komfortabel über den EBM ändern zu können.
gruß

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

...gehört eine Decke überhaupt zu einem Geschoß? So gesehen ist sie ja das trennende Element zwischen den Geschosssen und kann damit eigentlich weder dem darüber noch dem daruner liegenden Bereichen zugeordnet werden.

Gruß Ulrike
(die nur mal so eine "philosophische" Betrachtung einbringen wollte)

Ernsthaft: Ich glaube nicht, dass es da eine eindeutige Regel gibt.

Hallo,

ein Geschoss ist von dem Rohfußboden des einen zum Rohfußboden des darüberliegenden Geschosses.
Eine Regelung was ein Geschoss ist ist geregelt und festgelegt.

Hier ist die Definition der Geschosshöhe aus Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Geschossh%C3%B6he

Ergänzend noch die Definition nach Baurecht (Landesbauordnung):

http://www.baurecht.de/forum/messages/16866.html

LG Dennis

Der, die, das, wer, wie, was, wieso, weshalb, warum, wer nicht fragt, bleibt dumm! Tausend tolle Sachen, die gibt es überall zu seh'n, manchmal muss man fragen, um sie zu versteh'n!

wenn man analogien aus den normen ziehen möchte,

so sagt DIN 277:
bis Geschoss von FFB bis zum FFB des nächsten geschosses
aber: im untersten geschoss bis zur unterkante der bodenplatte

berechnungen nach EnEV:
immer ab Oberkante des rohbodens bis zum nächsten rohboden

...

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