Wenn man bei der Rampe aber nicht nur die Rampenplatte, sondern auch zum Beispiel Gussasphalt darstellen will, ist es erforderlich für die Erstellung der beiden Mantelflächen die Höhe der Trennung zwischen diesen beiden Bauteilen als Höhe für beide Rampen (Rampenplatte + Gussasphalt) zu definieren.
Nein, das ist nicht erforderlich.
Folgende Schritte sind durchzuführen:
1. Referenzfläche an Oberkante der Rampe erzeugen lassen
2. Mit dieser Referenzfläche einen Mantelkörper für den Gussasphalt erzeugen (Referenzfläche = obere Fläche)
3. Von diesem Gussasphalt-Mantelkörper die untere Fläche extrahieren
4. Mit dieser Fläche (Gussasphalt-Unterseite) als obere Flächen einen Mantelkörper für die Rampenplatte erstellen
Man kann auf diese Art und Weise sogar noch weitere Schichten (z.B. Dämmung unter der Rampenplatte) erzeugen.
Einfach die Unterseite als Oberseite für den Mantelkörper der nächsten Schicht benutzen...