Guten Morgen zusammen,

nach Prüfung einer Schlussrechnung berechnen wir immer die Bankbürgschaft in Höhe von 5 % immer von der geprüften Bruttorechnungssumme.
Bei Bauleistungen für einen Auftraggeber, der selbst keine Bauleistungen erbringt und der Auftragnehmer der Schuldner der Umsatzsteuer (§ 13 a Abs. 1 Nr. 1 UStG)ist, nach der geprüften Nettorechnungssumme.

Jetzt will eine Firma (Auftragnehmer) die Bürgschaftssumme so nicht akzeptieren und erst die Bürgschaftssumme nehmen, nachdem Baunebenkosten, Versicherung und Skonto abgezogen wurden.

Ich daddel mich gerade wuselig im Internet. Aber so richtig eine Berechnungsgrundlage habe ich noch nicht gefunden.

Über einen Tipp oder wo ich das finden kann, um den Auftragnehmer was schriftlich vorzulegen, würde ich mich freuen.

Lieben Gruß Monika