17.01.2014 - 05:56
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[Lösung]
Guten Morgen Bernd,
hätte da noch eine Frage an dich bzgl. gestriges Thema.[Andere Forumer können natürlich auch gerne antworten].
Also, immer öfter wird von Bauherrn verlangt, das Rechnungen die bei uns zur Prüfung vorgelegt werden und von uns korrigiert wurden, (z. B. Mengen falsch oder EP etc.), zwecks Korrektur wieder zum Unternehmer geschickt werden müssen. Der Bauherr möchte eine einwandfreie Rechnung, egal ob Abschlags- oder Schlussrechnung, vorfinden. Einfach nur alles als richtig abgehakt und Stempel drunter das diese rechnerisch und sachlich geprüft wurde.
Nun kommen natürlich einige Unternehmer an und fragen was das soll. Sowas hätte es noch nie gegeben und wieso dürften Rechnungen vom Ing.-Büro nicht mehr korrigiert werden.
Bernd, kannst du mir evtl. sagen/schreiben ob die o. g. Ausführung irgendwo zu lesen ist um es den Unternehmer bei Bedarf mal vorlegen zu können?
Hatte mir vor Weihnachten schon mal einen Ratgeber von der Handwerkskammer zumailen lassen "Anforderungen an Rechnungen". Da steht zwar drin das man falsche Rechnungen korrigieren kann/darf/muss, aber nicht das die zwecks Korrektur wieder an den Unternehmer zurück geschickt werden müssen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke schon mal dafür.
LG Monika