Hallo,
zur Ermittlung der Gebäudeklasse wird ja u.a. die BGF herangezogen. Bei der GKL 1 und 2 ist ja die Obergrenze 400m² je Nutzungseinheit.
In Ba-Wü. werden Kellergerschosse, die < 1,40 aus der Erde ragen dabei nicht hinzugerechnet.
Ist das in Bayern genauso? Wie ist "Nutzungseinheit" zu verstehen?
Gruß: T.