...bei Bauschildern einzuhalten? Und wenn ja, wo steht das denn?
Hier mosert ein Nachbar
fragt sich Ulrike
...bei Bauschildern einzuhalten? Und wenn ja, wo steht das denn?
Hier mosert ein Nachbar
fragt sich Ulrike
Für BW: würde mal sagen, hier gilt der § 7 c Hammerschlags- und Leiterrecht aus dem Gesetz über das Nachbarrecht .
Über Bauschilder explizit steht da natürlich nichts.
Gruß: T.
Wenn das Bauschild auf seinem Grundstück stehen würde, würde ich das ja einsehen. Es ist jedoch noch nicht einmal ein direkter Nachbar, sondern der auf der gegenüberliegenden Straßenseite, der dicke Backen macht.
Na ja, mal sehen, ob da noch was kommt
Danke auf jeden Fall, Thomas!
Gruß Ulrike
na dann geht ihn das dar nichts an. lass´ ihn einfach labern...
mfg
frank st
In Niedersachsen würde ich in §50, Werbeanlagen, nachlesen, welche Auflagen wo gelten!
Viele Grüße
Claudia
Die LBO BW sagt unter §2, Abs.9, 3.:
"Keine Werbeanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind
3. Werbeanlagen an Baustellen, soweit sie sich auf das Vorhaben beziehen,"
Gruß: T.
Da ja anscheinend nicht wirklich was über Bauschilder geschrieben steht, wird ich dass hier mal auf gelöst setzen.
Wenn ne Behörde doch noch meckert, halte ich euch wieder auf dem Laufenden.
Dank in die Runde
Ulrike