Hallo zusammen,
kurz und knapp:
Die "maßgebliche Höhe der Geländeoberfläche" zur Ermittlung 1H für den erf. Grenzabstand
setzt ihr wo an?
Auf der Grundstücksgrenze, davor, dahinter?
Und wo steht das geschrieben?
Sorry für die Frage, hier ist ja eigentlich plattes Land ;).
Viele Grüße, Esther