Hallo zusammen,
wir stocken ein Schulgebäude auf. Auf dem Gelände stehen mehrere Schulgebäude wie Grundschule, KGS, Sporthalle usw.
Der Landkreis verlangt jetzt noch ein Nachweis der gesamten, notwendigen Estpl.
Wenn ich unter dem § 47 NBauO im Kommentar schaue und bei Nr. 8.1 Grundschulen sowie 8.2 Sonstige allgemeinbildende Schulen etc., steht dort "1 Estpl. je 25 Schüler, zusätzlich 1 Estpl. je 5 bis 10 Schüler über 18 Jahre.
Frage: Wie ist das gemeint? Schüler über 18 Jahre ist mir klar, die können ja selber mit dem Auto kommen. Aber wie sieht es mit den anderen Schülern aus? Sind die Estpl. der Lehrer oder die der Eltern damit gemeint. Kann leider gerade beim Landkreis niemanden ans Telefon bekommen.
Vielleicht kann mit einer von euch meine Fragen beantworten?
Würde mich freuen.
Danke schon mal im Voraus.
Lieben Gruß Monika
So, hier mein Ergebnis:
es hat sich einer vom Landkreis gemeldet. Es ist so, wie ich schon gedacht habe. 25 Schüler = 1 Estpl. Dieser ist dann für den Lehrer.
Bei den Schüler über 18 Jahre kann man sich dann streiten, welchen Wert man nimmt. 5 oder 10 oder das Mittelmaß.
So, nun kann die Berechnung stattfinden.
wünsche euch allen noch einen schönen Tag.
Lieben Gruß Monika