[Frage] Wohnflächen im Außenbereich [Gelöst]

Schlagworte:
  • Allplan 2019-1-07_Wohnfläche
  • Außenbereich

Guten Morgen zusammen,

wir haben gerade bei uns im Büro eine Diskussion über das Bauen im Außenbereich (Niedersachsen).
Normal darf dort ja nur 156 qm Wohnfläche gebaut werden. Jetzt ist die Frage: Muss hier auch eine überdachte Terrasse als Wohnfläche hinzugerechnet werden? Ich habe es immer so gemacht, die Terrasse allerdings zu 1/2 dazugerechnet. Nach der DIN 277 werden ja auch alle Flächen im EG und DG innerhalb als Wohnfläche voll angesetzt. Ein Kollege meinte sogar, das selbst eine Terrasse ohne Überdachung zur Wohnfläche mit angerechnet werden muss.

Frage: kennt sich jemand von euch mit dem Bauen im Außenbereich aus?

Freu mich auf Antwort.

Lieben Gruß

Monika

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Zitiert von: kueduese
Hallo Monika,
ich arbeite in einem Vermessungsbüro ........
Jens

Guten Morgen Jens,

möchte noch etwas zum Bauen im Außenbereich anmerken. Nach Rücksprache mit dem Bauamt ist dabei folgendes bei rausgekommen:
1. Die Wohnfläche im Außenbereich darf 156 qm nicht überschreiben
2. Die Grundfläche darf max. 120 qm betragen und die des Nebengebäudes (falls vorh.), max. die Hälfte des Hauptgebäudes
3. Von den Berechnungen der Wohnfläche können noch 3 % für Putzflächen abgerechnet werden
4. Auch eine Terrasse, ob überdacht oder nicht wird zur Wohnfläche gerechnet.

Lieben Gruß Monika

Hallo Monika,

ich arbeite in einem Vermessungsbüro und bin seit Jahren auf Wohnflächenermittlung spezialisiert.
Grundsätzlich gilt bei uns in NRW die Wohnflächenverordnung. Ich weiß nicht wie es in den anderen Bundesländern aussieht.
Hier mal ein Link zur WoFlV.

Wie du dort unter §4 Absatz 4 lesen kannst werden Terrassenflächen in der Regel zur Hälfte oder zu einem Viertel angerechnet.
Aus diesem Grunde fragen wir immer nach dem gültigen Mietvertrag was dort für eine Prozentzahl angegeben ist.

In deinem Fall würde ich die überdachte Terrasse definitiv zur Wohnfläche rechnen und je nach Größenverhältnis zur restlichen Wohnung ansetzen.
Ein gutes Beispiel sind die Staffelgeschosse welche oftmals riesige Terrassenflächen haben. Diese dann zur Hälfte anzurechnen ist unverhältnismäßig und werden von uns, soweit nicht vertraglich anders angegeben, zu einem Viertel berechnet.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Gruß
Jens

Hallo Jens,

vielen dank für deine Infos.
Da lag ich dann doch richtig mit meinen Angaben.
Es geht in unserem Fall im Büro zwar nicht um Mietflächen, sondern um Angaben für einen Bauantrag, wo die Wohnfläche nach DIN 277 gerechnet wurde.

Lieben Gruß Monika

Es gibt keine Wohnfläche nach DIN 277! lt. der DIN277 sind Räume mit Netto-Raumflächen mit der Nutzungsgruppe "Wohnen und Aufenthalt" der NUF bzw der NUF 1 (Nutzungsfläche) zuzuordnen.
Alles weitere spielt sich mit R und S ab (Unterscheidung Regelfall - allseitig umschlossen - Sonderfall - nicht allseitig umschlossen)
d.h. nach DIN277 sind alle mit dem Bauwerk verbundenen Flächen zu 100% zu rechnen.
Die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung hat Faktoren (0,25-0,5) für Terrassen, Balkone und ähnliche Flächen, die nach Landesbauordnung dazugehören.

Hallo, wie auch immer du heißt

sorry, aber das liegt bei mir so drin. Wohnfläche läuft bei "mir" unter DIN277, obwohl ich weiß das es die so nicht gibt und alles unter Nutzungsflächen läuft. Wie du in deinem Beitrag beschrieben hast.

Trotzdem danke dir für diesen Denkanstoß. Werde mich bessern

Lieben Gruß Monika

Zitiert von: kueduese
Hallo Monika,
ich arbeite in einem Vermessungsbüro ........
Jens

Guten Morgen Jens,

möchte noch etwas zum Bauen im Außenbereich anmerken. Nach Rücksprache mit dem Bauamt ist dabei folgendes bei rausgekommen:
1. Die Wohnfläche im Außenbereich darf 156 qm nicht überschreiben
2. Die Grundfläche darf max. 120 qm betragen und die des Nebengebäudes (falls vorh.), max. die Hälfte des Hauptgebäudes
3. Von den Berechnungen der Wohnfläche können noch 3 % für Putzflächen abgerechnet werden
4. Auch eine Terrasse, ob überdacht oder nicht wird zur Wohnfläche gerechnet.

Lieben Gruß Monika