Gesetzliche regelung für Blitzschutzanlage in einer Kindertagesstätte?

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Hallo
ich hätte mal eine rechtliche Frage.
Wo genau ist gesetzlich festgelegt, dass eine Kindertagesstätte eine Blitzschutzanlage
haben muss ?
Die Kindertagesstätte befindet sich im Saarland und es handelt sich um einen Sonderbau?
In der LBO § 44 steht nur drin, "Bauliche Anlagen, bei denen Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen."

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar

Gruss
Martin

Servus,

bei uns in BaWü das ist eine relativ einfache Sache: Sobald es um Leib und Leben Dritter geht- wie bei z.B. Versammlungsstätten etc. ist Blitzschutz ein Thema.
Zur Ausführung verlinke ein paar Infos zur Erdung... weiteres zu Erdung und Blitzschutz z.B. bei DEHN+SÖHNE zur DIN 18014:2013

Edit: Hab grad gemerkt die mir vorliegenden Unterlagen sind zu groß für Dateianhang

Gruß, Bernd

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