[Вопрос] BayBO- 16m-Privileg [Решен]

Теги:
  • Allplan 2016

Hallo,

kann jemand erläuternde Texte zum 16m-Privileg hier einstellen? Es geht insbesondere darum, ob die 16m-Wand zusammenhängend sein müssen oder auf gegenüberliegenden Seiten sein dürfen.

Gruß: T.

Show solution Hide solution

Hallo,

dies habe ich gefunden, hoffe es hilft!

Gruß
Helle

Вложения (1)

Type: image/jpeg
Загружено 659 раз
Size: 57,86 KiB

Hallo,

dies habe ich gefunden, hoffe es hilft!

Gruß
Helle

Вложения (1)

Type: image/jpeg
Загружено 659 раз
Size: 57,86 KiB

Hallo, Thomasle,

in Art.6 (6) der BayBO von 2007 steht, daß "vor zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge ... die Hälfte der nach Abs. 5 erforderliche Tiefe" der Abstandsfläche genügt. Es ist also egal, welche der 4 oder mehr Außenwände hergenommen werden, Hauptsache, die entsprechende Wand hat nicht mehr als 16 m Länge (incl. Putz!). Bei Doppelhäusern mit Realteilung, also eine Außenwand liegt an der Grenze, reduziert sich das auf eine Wand bis 16 m, bei Reihenhäusern und damit schon 2 Grenzwänden läßt sich die 16-m-Regel gar nicht mehr anwenden.

beste Grüße
Thomas

allplan seit V4.5
Win.7 64bit

Hallo und danke für die Antworten!

@Helle/Thomas: d.h., wenn ich ein freistehendes EFH habe, dann dürfen vor 2 Wänden(nicht auf der Grenze stehend) mit insgesamt 32m Länge die Abstandsflächen 0,5xH tief sein bzw. mind. 3m tief.
@Helle: wo ist das rauskopiert?

Gruß: T.

Hallo,

vielen Dank an alle, habe die Infos nun beisammen.

Gruß: T.

Hallo,

das ist aus "Bauordnung im Bild" von WEKA rauskopiert!

Gruß
Helle

Hallo,

auch wenn das Thema schon erledigt ist, vielleicht
hilft dir beigefügte Skizze aus "Erläuterungen Abstandsflächen
im bayerischen Baurecht von Thum/ Bell.

Gruß, Dietmar

Вложения (1)

Type: application/pdf
Загружено 2100 раз
Size: 455,09 KiB

Vielen Dank!

Gruß: T.