Gartengestaltung - Mauer mit Zaun stufenweise


Hallo,

ich bin gerade dabei eine Stützmauer zu planen, diese ist an der Grenze zum Nachbarn 1,30m hoch.
Da diese über 1m hoch ist benötige ich einen Zaun von 90cm. Hier würde ich aber die max. Höhe von 2m, zusammengerechnet überschreiten.
Wenn ich eine zusätzliche 50cm hohe Mauer im Abstand von 1m hinter der vorhandenen Mauer errichte, muss ich dann hier einen Zaun montieren? Die Abstutzhöhe (ich nenne sie mal Phase 1) sind ja geringer als 1m?

Gibt es hier Verordnungen die sowas regelt?

gruß
hg

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die hauptfrage für absturzsicherungen ist, ob es sich umwehrungen von flächen/wegen handelt, auf dem auch verkehr stattfindet.
ist es eine "tote" bewuchsfläche, kann bei der bewuchspflege evtl. auch anders vorgegangen werden....wenn es schon eine derart massive aufschüttung sein muss..

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

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..ich fürchte, da musste Du mal eine Skizze machen. Sonst versteht das keiner!

Eine Mauer 1m hinter der (Stütz-) mauer? ..also auf dem Nachbargrundstück???
...oder wie?

Und: Woher kommt die max. Höhe von 2m ? Einfriedungen (bis 1.80m) lösen keine Abstandsfläche aus, und können (und müssen sogar) auf der Grenze errichtet werden!

Hallo,

alles soll auf dem Grundstück der Bauherren entstehen.

Es besteht ein Gefälle im Grundstück von ca 3m auf 30m.
An der Tiefsten stelle soll die Mauer errichtet werden. Eine Stützmauer darf 2m laut bauvo hoch sein! Jedoch wird ab einer Absturzkante größer 1m eine Absturzsicherung benötigt von 0,9m. Das würde bedeuten, dass die grenzmauer nur 1,1m hoch sein darf (1,1 + 0,9 = 2m).

Auf dieser Mauer soll aber kein Zaun errichtet werden! Also komplette Mauer 2m hoch.

Gelände aufschütten fertig.

Wenn jetzt zusätzlich eine 0,5m hohe Mauer im Abstand zur bereits errichteten erstellt wird, entfällt dann die absturzsicherung auf der 2m Mauer?

Hier ein Bild.

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Hallo Hobbeus,

wenn die waagerechten Linien die GOK Deines Bauherren darstellen,
dann kann Dein Bauherr jetzt aber schon "abstürzen",
oder interpretiere ich Deine Skizze falsch?

Es scheint ja gerade alles bis AK 2m-Stützmauer frei zugänglich zu sein.

Viele Grüße, Esther

da ist die hauptfrage, was mit dem streifen auf 2m höhe gemacht wird..

unahängig davon ober eine absturzsicherung notwendig ist, würde ich dem bauherrn versuchen sowetwas auszureden und nicht versuchen ein flaches grundstück am hang zu haben.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

Mit dem 1m breiten Streifen soll nicht genutz werden.

Mir dreht es sich im Moment nur um die Frage ob ich mit der zweiten Stufe die Absturzsicherung vernachlässigen kann. Wenn nicht muss ich diese nur 1,1m hoch machen.

Wie würden eure Alternativen aussehen?

Цитируется из: Esther_R
Hallo Hobbeus,
wenn die waagerechten Linien die GOK Deines Bauherren darstellen,
dann kann Dein Bauherr jetzt aber schon "abstürzen",
oder interpretiere ich Deine Skizze falsch?
Es scheint ja gerade alles bis AK 2m-Stützmauer frei zugänglich zu sein.

Der 1m streifen hätte keine Verbindung mit der kleinen Stützmauer von 0,5m. Man müsste erst die 0,5m herunterspringen um letzen Endes am Rand der 2m Stützmauer zu stehen.

Das schaff ich locker .
Sorry, war nicht ernst gemeint.

Und ernsthaft:
Ich gebe Markus schon recht.
Und zudem bliebe es so doch gefährlich, man braucht ja nur
zu stolpern.

Nun ist hier erstmal alternativlos Wochenende!

Viele Grüße, Esther

Wo steht den in der Bauordnung das du einen 90cm hohen Zaun auf der Stützmauer errichten "musst"?

Mit besten Grüßen!
Jürgen

Allplan Ingenieurbau V10 bis V2025

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