nicht nur für bauantrag u entwurf... auch für die ausführungsplanung.
bei uns gibt es EINE Regel bei der bemaßung: ALLE Maßlinien mit Öffnungshöhen von fenster und türen sind mit der wandbemaßung zu erstellen. der rest kann, muss aber nicht.
Hintergrund: eine verschobene wand, welche in der maßlinie nicht korrekt ist, kann auf der baustelle bemerkt werden, eine falsche öffnungshöhe in der maßlinie nach einer modelländerung kann auf der baustelle nicht bemerkt werden!
Zukunft von Allplan ist "verbesserbar"
Bearbeitung - auch Übersetzung - mit KI-Tools (K für keine, I für Intelligenz?) ist bei ALLEN Beiträgen in ALLEN Arten untersagt!
Aktiver Nutzer EINES PlugIns in Allplan - AX3000.
Informationen aus meinen Beiträgen dürfen NICHT in kostenpflichtigen zusätzlich zu erwebenden Tools angewendet werden! (21.09.2026)