Hallo zusammen,
auf einem vorgesehenen Grundstück darf nur 2-geschossig gebaut werden. Daher haben wir als oberes ein Staffelgeschoss gewählt.
Die Außenwände, auch bei der Terrasse sind so allerdings genauso hoch wie die der Räume des Staffelgeschosses, erhalten jedoch als
Abschluss keine Decke sondern ist nach oben hin offen.
Wenn ich den § 2 Nr. 94 (NBauO-Niedersachsen-Kommentar) richtig deute, so muss die Fläche von "nicht überdachten Terrassen" nicht zur Grundfläche hinzugezogen werden. Außerdem ist im Staffelgeschoss/Dachgeschoss die Innenfläche des Geschosses zu ermitteln.
Bin mir jetzt aber nicht sicher, ob das auch bei unserem Staffelgeschoss gilt, weil die Außenwände Deckenhoch sind.
Würde mich freuen, wenn mir da einer von euch Hilfestellung geben kann.
Lieben Gruß Monika