Hallo zusammen,
ist man als Fachplaner verpflichtet, sein eigenes 3D-Fachmodell als IFC-Modell bereitzustellen, wenn dieses nicht vertraglich vereinbart ist, der Bauherr dieses aber parallel zum Architektenmodell anfordert?
Ist man als Architekt verpflichtet sein internes 3D-Modell bereitzustellen, wenn dieses nicht vertraglich vereinbart ist?
Welcher Detailierungsgrad ist dann geschuldet? Dabei werden ja viele Informationen transportiert, welche durchaus bei falscher Nutzung zu Fehlern führen können, sei es durch fälschliche/ unvollständige Attributierung, etc....
Gibt es dazu was Rechtliches, wie händelt ihr das?
Mit besten Grüßen!
Jürgen
Allplan Ingenieurbau V10 bis V2025