GRZ nach BauNVO

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Hallo Zusammen,

ich hätte da mal eine Frage.

Bei Ermittlung der Grundfläche nach BauNVO sind Nebenanlagen wie Zugänge und Zufahrten ... anzurechnen. Wobei die zulässige GRZ für die Nebenanlagen um bis zu 50% überschritten werden kann ( max. aber nur bis GRZ 0,8 ).
Wie gebt ihr die Flächen der Nebenanlagen (insbesondere Zugänge, Zufahrten) ein, damit sie über die Listen Grundfl., Geschoßfl. oder GRZ, GFZ ausgegeben werden können?

Gruß Günter

das rechnet bei uns der Vermesser...

@ numerobs,

da erübrigt sich ja wohl jeder Kommentar.

um doch noch was Hilfreiches beizutragen....

Das sollte eigentlich über Räume funktionieren.
Bei Flächenart DIN 277 "N" eintragen, dann sollte da mit gerechnet werden...

Räume sind für GFZ/GRZ auf jeden Fall das falsche!
Wenn man hier etwas ermitteln möchte/muss, geht das nur über Geschosse.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
08.01.2024 - Gegen Bauernsperren! -> Boykott der direktverkaufenden Bauern - kauft nicht mehr direkt bei Bauern!

Hallo. Dann wird es doch bei den Geschossen unter
Geschoss - DIN277,BauNVO - DIN277-Attribute - Flächenart
gewählt.
Ganz sicher bin ich mir aber nicht, denn sonst hätte der Markus das bestimmt geschrieben.
Gruß Joerg

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