[Frage] Unterschiede zwischen Raumstempeln - Kann die Differenz nicht direkt nachvollziehen!


Morgen zusammen,
weiß einer der Experten wo genau der Unterschied zwischen den beiden Raumstempeln aus dem Standardordner liegt? Ich verstehe nicht, wo die Differenz herkommt.

Gruß

Fredo

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nein, es gab auch eine zeit vor dem 1.1.2004, als die wohnflächenverordnung noch nicht vorhanden war und die II.Berechnungsverordnung, welche auf der zurückgezogenden DIN283 basierte galt. da gab es die wohnfläche auf rohbau und einen abzug von 3%.
Damit macht (machte) es sinn, dass es wohnfläche_ausbau, wohnfläche_Rohbau, wohnfläche_pauschalabzug gibt.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

eines hat WFL-Ausbau und das andere WFL Rohbau als attribut hinterlegt.
sieht man auf einen schnellen blick, wenn das ding über Beschriftungsbild -> lesen gelesen wird...

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

Hi Markus,
das hatte ich vor meinem kurzen Weihnachtseinkauf auch schon gesehen, aber nicht verstanden! Was ist denn eine Wohnflächenberechnung Rohbau, also ohne Ausbau? Ist das allein schon vom Wortlaut her bereits nicht widersinnig?

Gruß

Fredo

nein, es gab auch eine zeit vor dem 1.1.2004, als die wohnflächenverordnung noch nicht vorhanden war und die II.Berechnungsverordnung, welche auf der zurückgezogenden DIN283 basierte galt. da gab es die wohnfläche auf rohbau und einen abzug von 3%.
Damit macht (machte) es sinn, dass es wohnfläche_ausbau, wohnfläche_Rohbau, wohnfläche_pauschalabzug gibt.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

OK!!! Wieder was gelernt, du hast ja echt viel Ahnung. Aber ich meine, dass die alten Regeln von damals heute nicht mehr angewendet werden dürfen. Macht es dann wirklich Sinn die Berechnungen für diese dann noch 16 Jahre mitzuschleppen?
Ich war jedenfalls sehr verwirrt.

Gruß

Fredo

ja, es macht sinn und die anwendung ist noch heute notwendig, wenn eine änderung an einer wohnung gemacht wird, welche auf der basis berechnet wurde... da darf, in weniger fällen muss, man das noch anwenden. außerdem gibt es kunden von allplan, welche selbst bei der DIN277 3% abziehen wollen... nicht weil richtig, sondern weil schon immer

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

OK, Markus, verstanden und abgehakt! Vielen Dank für die Erklärung!

Ein schönes Adventswochenende und eine gute Gesundheit!

Gruß

Fredo

....ach ja... UND für alte daten braucht man das auch noch.

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]