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[Frage] Wohnflächenverordnung: Art der Flächenberechnung - Problem mit der Voreinstellung von 13 cm


Hallo zusammen,
ich bin der Meinung, dass die Grenze der bodentiefen Fenster- und Nischentiefe von 13 cm sich auf das Fertigmaß inkl. Ausbau beziehen müsste.

Bei einer 17,5-Wand mit einem außen bündig angeschlagenen Fenster mit 7 cm Tiefe würde dies bedeuten: 17,5 - 7 = 10,5 cm Rohbautiefe.
Wenn der Ausbau z.B. 3cm (Putz, Wandanstrich, Vertäfelung, usw.) wäre, dann wäre das Fertigmaß 10,5 + 3 = 13.5 cm.
Eigentlich sollte Allplan dann die Fläche mitrechnen, da das Maß von 13,5 cm > 13,0 cm ist.

Allplan rechnet aber erst dann die Flächen mit, wenn das Rohbaumaß der Wand minus der Fenstertiefe > 13cm ist.
In diesem Beispiel müsste die Wand also dicker sein als 20cm.

Ist das wirklich korrekt? Müsste Allplan nicht den Ausbau mit berücksichtigen bei der Voreinstellung von 13 cm?

Grüße

Fredo

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Moin,

bin kein Experte im Bereich WFlVo:

Als ausgewiesener Laie würde ich die Vorschrift genauso interpretieren wie Fredo. Also Ausbau berücksichtigen (konsequent).
"Expressis verbis" steht das in der WoFlVo aber nicht drin - wie so oft...

Tatsache:
ALLPLAN verwendet IMMER das Rohbaumaß als Kriterium. Die Fläche wird aber korrekt berechnet.
Möge bitte jeder selbst entscheiden ob das ein Fehler oder eine (mein Lieblingswort) "Funktionsunschärfe" ist.

Abhilfe in einigen Fällen:
Grenzwert von 13cm auf z.B. 10cm reduzieren (den kann man einstellen).
Dann passt es jedenfalls bei zum Boden herabreichenden Fensternischen.
Problematisch könnte das werden wenn unterschiedliche Seitenbeläge und unterschiedliche Nischentiefen/ Fenstertiefen in der Größenordnung bei 13cm vorliegen.

Aber für einige Fälle könnte das helfen.
Was anderes fällt mir dazu nicht ein.

BG
Jens Maneke
AAP Sommerfeld

>>> Stell Dir vor, es geht und keiner kriegts hin...

Hi Jens,
das mit den 10cm habe ich auch schon ausprobiert. Das funktiniert auch. Leider ist das der Wohnflächen-Report dann korrekt, hat aber dann vollkommen andere Ergebnisse als die Raumstempel im eigentlichen Plan.

Als "Funktionsunschärfe" würde ich das aber nicht bezeichnen, sondern als Fehler, der m. E. viele Quadratmeter nicht ausweist, welche eigentlich mit hinzugerechnet werden müssten.

Ich denke, dass man das schon beheben könnte, in dem man unter den Optionen (Räume oder Reports und Mengenansätze) einstellen könnte, dass das Maß eben nicht 13 cm, sondern z. B. 10 cm sein soll. Aber über allem wäre das auch nicht für ein ganzes Projekt praktikabel, da es ja auch Räume geben könnte, deren Seitenbeläge unterschiedlich dick sind.

Ich wusste bis gestern selber noch nicht, dass bei der Berechnung eigentlich das Ausbaumaß relevant ist.
Allplan müsste also bei einer korrekten Berechnung die Ausbauflächen der jeweiligen Räume berücksichtigen. Ansonsten können bei einem MFH schon mal mehrere QM an Wohnfläche den Bach runter gehen. Das würde im Zweifel dann auch dem Architekten angelastet.

Anbei mal ein TB mit der Verdeutlichung, dass bei 7cm starken Fensterrahmen erst ein Rohbaumaß von über 20 cm (hier 20.1 cm) die Berechnung korrekt werden lässt, da der Putz einfach von Allplan nicht berücksichtigt wird.

Sonnige Grüße

Fredo

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Hallo,
oh, spannendes Thema:

Zitat Wohnflächenverordnung:

"§ 3 Ermittlung der Grundfläche
(1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszugehen.
...weiter...

(4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeichnung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese
1. ... und
2. die Ermittlung der lichten Maße zwischen den Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermöglichen."

bedeutet im Umkehrschluss für mich, dass alles, was nicht den Fertigmaßen entspricht, sehr, sehr unscharf ist...
und
es für Allplan ein wichtiges Anliegen sein sollte, einen den Vorschriften entsprechenden Report zur Verfügung zu stellen...