Hallo,
hab nun etliches an Verordnungen etc. durch und auch in der DVO-NBauO geschaut, aber so richtig aussagekräftige Angaben über Brüstungshöhen im Büro-/Gewerbebau um den Bauherrn zu überzeugen, findet man da auch nicht.
Kann mir einer vielleicht sagen wo man darüber [Niedersachsen]etwas vernünftiges finden kann, was man dem Bauherrn auch vorlegen kann?
Vielen Dank an alle Helfer.
LG Monika