Dachauskragung zum BRI? [Gelöst]

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  • 2013

Hallo,

ich habe hier eine um 60 cm auskragende Holzdecke und oben drauf eine 40 cm hohe Attika, bekiestes Flachdach. Muss ich diese Teilbereiche in den BRI für die Genehmigungsplanung einrechnen?

Gruß: T.

Hallo Thomas,
ich würde hier behaupten, dass der Dachvorsprung irrelevant ist, da er nicht in den Bereich 'b' fällt. D.h. Berechnung gem. Fertigmaß Gebäudeaußenkante einschl. Putz bis OK Dachhaut.

BTW halte ich hier die Orientierung an der LBO BW, der du ja auch unterliegst, für relevant, d.h. nach Regelung der Abstandsflächen bleiben untergeordnete Bauteile bis 1,5m Auskragung (Dachvorsprung/ Terrassenüberdachungen etc)für die Abstandsflächen unberücksichtigt.

Gruß, Bernd

Danke für die Antwort, so hatte ich es auch im Kopf.
Anbei noch ein Screenshot, der mich in der Entscheidung bestätigt.

Gruß: T.

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Zur Gebäudegrundfläche müßte man, meines Wissens, so einen Vorsprung dau zählen. Bruttorauminhalt ist das aber denke ich nicht. Ich lass' mir da gerne auch noch etwas besseres erzählen

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Klare Ansage in der DIN277-1: 2005-02
"... Nicht zum Bruttorauminhalt gehören Rauminhalte von:
- Tief- und Flachgründungen
- Lichtschächten
- Außentreppen
- Außenrampen
- Eingangsüberdachungen
-Dachüberständen soweit sie nicht Überdeckungen für Bereiche b nach 4.1.2 darstellen
- auskragende Sonnenschutzanlagen
- über die Dachfläche aufgehende Schornsteinköpfen, Lüftungsrohren und -schächten"

@Jörg:
selbe DIN,
"3.1 Brutto-Grundflächen (BGF)
Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr.1 bis Nr.9, und deren konstruktive Umschließung"
>> Tabelle 1 enthält die Nutzungsgruppen (Wohnen, Arbeiten, Technische Anlagen,... ect.) sowie die Nettogrundflächenart (NF, TF, VF). Da der Bereich mit auskragendem Dach keine Nutzung hat, ist auch keine BGF für den Auskragungsbereich zu ermitteln. Anders verhält es sich, wenn der Bereich zur Dachterrasse wird.

Klugscheisser- Modus "OFF"

Grüße, Bernd

Ja, das mit der Dachterrasse hatte ich neulich. Da wird aber nur bis zur Brüstungshöhe gerechnet.

Btw.: ich finde das immer wieder hochinteressant, wenn man sich über die DIN277 unterhält. Manche Stellen sind ja schon irgendwie nicht immer eindeutig. Außerdem haben wir hier nur so ne Uraltschwarte zur Verfügung:-( .

Also bitte gerne weiter Klugscheissen . Danke für die Infos .

Gruß: T.

Der alte Schinken muss nicht sein. Es gibt Institutionen, die solche Infos nicht vorenthalten
In dem Fall lass ich dich nicht auf dem Trockenen sitzen ... falls die Downloadgeschwindigkeit so alt sein sollte wie die DIN im Büro... :-)

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Downloadspeed ist ok, 25,38 Mbit/s .... . Muchos dankos!

Gruß: T.

WOW! Da kannst du mich ja nächstens mitversorgen :-)