Hallo! Wer kennt sich gut mit der GFZ aus?
Wir haben hier ein Einfamilienhaus mit Mansarddach. Wir haben schon nachgewiesen, dass das Dachgeschoss ein Vollgeschoss ist. Soweit so gut. Also ist das Dachgeschoss bei der GFZ-Berechnung anzusetzen. Aber wo sind da meine Außenmasse? Auf welcher Höhe muss ich die ansetzen? Auf Rohdeckenhöhe? Auf Fertigfusssbodenhöhe? Wo ganz anders?
Hat jemand vielleicht einen Kommentar / eine Erläuterung zum §20 BauNVO?
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[Frage] Geschossfläche GFZ bei Mansarddach?
04.07.2016 - 07:50
Uhr
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04.07.2016 - 07:58
Uhr
ist abhängig vom Bauzeitpunkt und damit verknüften Wirksamwerdung des Bebauungsplanes und der zugehörigen Bauordnung (Def. Dach oder Vollgeschoss etc), die ööf. best. Vermessungsings. haben dafür eine Hilfsmappe Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
04.07.2016 - 08:05
Uhr
Der Bebauungsplan stammt aus 2013 und das Haus ist noch in der Planung und soll demnächst gebaut werden