Öffnungsrichtung von Fluchttüren - wo geregelt?


Moinsen,

hab mal wieder eine Recht-Frage!

Wo ist die Öffnungsrichtung von Fluchttüren geregelt? Im konkreten Fall handelt es sich um eine Kinderkrippe (kein Sonderbau). Die Frage ist: müssen die Fluchttüren nach aussen öffnen?

Fragt sich Katja

Manchmal muss man sich die Zeit zum Träumen nehmen... ... manchmal aber auch für einen Spaß zu haben sein, auch wenn man keinen Humor hat ;O) !!!

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Fluchttüren öffnen in Fluchtrichtung.........
wo das steht ist erstmal unerheblich, wäre ja auch verrückt, sollte es anders sein.
Die Fluchtrichtung ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept.
Gruß Stephan

11 - 17 (17)

ich kenne mich nicht wirklich aus, aber meinem Bauchgefühl nach, würde ich beim Flüchten nicht noch 1-2 Schritte zurückgehen wollen/müssen um eine fluchttür zu öffnen. womöglich sind noch leute hinter mir und dann....
soll ich alle auffordern einen schritt zurück zu gehen damit die tür aufgehen kann?
wohl nicht

komischer architekt bzw. seine begründung

Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert. Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß, warum.

das stimmt. bin ganz froh, dass das damals nix geworden ist mit einer zusammenarbeit...

komischer typ. so generell...

Manchmal muss man sich die Zeit zum Träumen nehmen... ... manchmal aber auch für einen Spaß zu haben sein, auch wenn man keinen Humor hat ;O) !!!

das interessiert mich jetzt auch mal wieder. im anhang der asr steht der glorreiche satz:

"Die nachfolgenden Anforderungen gelten in allen Fällen, in denen die Eigenschaften der Arbeitsstätte oder der Tätigkeit, die Umstände oder eine Gefährdung der Beschäftigten dies erfordern."

auf deutsch heißt das, die es ist nötig wenn es nötig ist. ob es nötig ist, muss der betreiber festlegen und wenn er das nicht kann, muss er einen fachkundigen fragen.

krass. aber schlau wird man nicht daraus. letztlich wird es dann wohl vom bauordnungsamt beurteilt und man muss sich fügen

das ist absichtlich so schwammig formuliert, im Gesetz, um Möglichkeiten für Ausnahmen zu bieten. Das kommt öfter mal vor in den Verordnungen und Gesetzen. Und ist auch gut so.

nachdem dieser Thread nun schon etwas älter ist trotzdem noch ein Kommentar (da alle vorhergehenden weitgehend falsch sind).
Die Türen Anschlagrichtung steht in der Versammlungsstättenordnung VStättVO wo man in der akt Version von BW in §9 Abs. 4 liest:

Türen und Tore in Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und dürfen keine Schwellen haben.

Das gilt natürlich nicht wenn nur 199 Personen im Raum sind (weil es dann keine Versammlungstätte ist)
sondern es wird erst ab 200 Personen so gefährlich, daß die Türe nach aussen aufgehen muß. Deshalb darf man das vielleicht auch anders machen denn die Türrichtung nach aussen hat auch so seine Nachteile wie z. Bsp. die aussenliegende Bandseite und den Hydraulikschliesser auf der Gegenbandseite.

Wenn es insbesondere um Schulen oder Kindergärten geht habe ich da noch zwei ganz hübsche Internetseiten, die keine Fragen offen lassen.

Gruß

https://www.sichere-schule.de/flure-und-treppen/flure/flucht-und-rettungswege/informationen-1584.html
http://www.sichere-kita.de/verkehrs_fluchtwege/verkehrs_fluchtwege/01.htm

Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen.

soviel zu Kindern
Gaststätten, die ja Stätten sind, an denen man sich zu einem bestimmten Zweck versammelt, haben in Bayern in 99% aller Fälle Eingangstüren, die nach innen aufgehen. Daß das dem natürlichen Fluchtinstinkt im Gefahrenfalle entgegenwirken könnte, ist zwar bekannt, wird dennoch aber i.d.R. (zumindest bis jetzt) allgemein toleriert.
Die Gaststätte, in der wir eben waren, machte da keine Ausnahme.
Allerdings gab es darin nur ca. 30 Plätze ...
Andererseits ist es mir schon in Fällen der verbleibenden 1% passiert, daß ich beim Verlassen dieser Gaststätte die Tür nach innen öffnen wollte, und es ging nicht.
Nicht auszudenken, was im Gefahrenfalle daraus werden würde ...

beste Grüße
Thomas

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