Stellplatz direkt an Grenze (Ba.-Württemberg)

Schlagworte:
  • 2013

Hallo,

kurze Frage in die Runde: darf man einen einfachen Stellplatz direkt an die Grundstücksgrenze bauen? LBO und Konsorten geben da m.E. nix her. Hat jemand Erfahrungswerte?

Gruß: T.

innerhalb oder außerhalb Baufenster?
falls außerhalb --> erst mal Bebauungsplan fragen!

mfg
frank st

Ist außerhalb vom Baufenster. Was sollte da im Beb.pl. drin stehen? Meinst Du den Textteil?

Gruß: T.

oft findet sich da was, in der Art von "Stellplätze und Garage sind nur innerhalb der überbaubaren Fläche zugelassen" ... oder so ähnlich....

mfg
frank st

Je nach Gemeindesatzung des B-Plans wird hierzu Abweichendes festgelegt.
Da hat Frank recht. Also erstmal in die textl. Festsetzungen/ Örtl. Bauvorschriften des B-Plans gucken :-)
In der Regel dürfen Nebenanlagen aber als Grenzbebauung erfolgen- wie gesagt ist normalerweise wie o.g. zu handhaben.

Der Bebauungsplan ist von 1969, es wird nicht explizit auf Stellplätze eingegangen, siehe Anhang.
Ist ein Stellplatz eine Nebenanlage?

Gruß: T.

Anhänge (1)

Typ: image/jpeg
550-mal heruntergeladen
Größe: 45,39 KiB

Überbaubare Fläche wird bei dir ja definiert.
Es gilt i.d.F. die BauNVO 1968 >> BauNVO §12.
Ich kann nichts finden, was gegen den Stellplatz spricht.

Überdachter Stellplatz ist in jedem Fall Nebenanlage.
Ich würde mit dem zuständigen Amt kurz Kontakt aufnehmen.
Dann weisst du Bescheid.

Hallo,
ja, das sehen wir auch so. Amt wird angefunkt.
Danke für die Mithilfe.

Gruß: T.

Die Textpassage aus dem B-Plan ist herrlich.

Im Geltungsbereich wohnte zum Zeitpunkt der Aufstellung mindestens ein Gemeinderatsmitglied :-)

Ich leide nicht unter Realitätsverlust.
Ich genieße ihn!

wie kommst du nur auf sowas ?
Baut nicht jeder ne Kleinschwimmhalle in seinem Garten?
(natürlich im nicht überbaubaren Bereich) :-))