wc behindertengerecht barrierefrei


Hallo,

wie war das nochmal, mit dem Rollstuhl seitlich am WC?
Wir hatten das im alten Forum schon mal diskutiert (ich finde den Beitrag nicht mehr):
Muss man auf beiden Seiten mit dem Rollstuhl rückwärts anfahren können, oder reicht es auf einer Seite?
(Ich dachte immer die DIN sagt auf beiden Seiten, aber irgendjemand sagte das sei nicht notwendig).
Kann das jemand zuverlässig beantworten?
Es handelt sich um ein Bürogebäude.

mfg
frank st

11 - 19 (19)

Hallo Jörg,

weißt Du gerade aus dem Kopf, ob diese Abbildungen
(stets) der aktuellen Norm entsprechen?

Oder steht die entsprechende Norm sogar vielleicht bei den Abbildungen?

Viele Grüße, Esther

Viele Grüße, Esther

Hallo,
bei nullbarriere.de ist die entsprechende Norm dargestellt und nach meiner Überprüfung deckt sich das WC im öffentlichen Bereich mit den Maßen des Allplan-Symbols.

Gruß: T.

Ganz lieben Dank, Thomasle.
Diesen Link nutze ich auch immer.
Wenn Allplan da aktuell ist, ist das
sehr gut. Überprüfen ist wohl dennoch generell
besser, wenn man auf vorgefertigte
Zeichnungsbestandteile zurückgreift.

Viele Grüße, Esther

Ja, ich hatte mich zuerst am Planungshandbuch von Geberit orientiert und da war beim öffentlichen WC nur eine einseitige Rangierfläche neben der Kloschüssel angegeben. Ein Kollege hat mir dann den Hinweis gegeben, dass man da wohl mehr Platz braucht, sofern man nur 1 WC auf der Etage hat.

Gruß: T.

Weiß ich selbst nicht aus dem FF.
Habe zuletzt immer beidseitig anfahrbare WCs
verwendet.
Bei den einseitig anfahrbaren WCs denke ich:
Wenn der Rollifahrer nun
"auf der verkehrten Seite" eingeschränkt ist,
und sich nicht umsetzen kann,
wäre das ganze WC ja sinnlos für ihn.
Es gibt auch verschiebbare WCs,
die kosten aber sicher nicht wenig.

Viele Grüße, Esther

Hallo,
gem. DIN 18024-2 (alt) waren es beidseitig 95cm, gem. DIN 18040-1 (neu) sind es beidseitig 90cm. Es ist auch möglich, zwei Sanitärräume mit einmal linker und einmal rechter Abstandsfläche bereitzustellen. Die Seite http://www.nullbarriere.de ist da wirklich super!
Ob überhaupt ein barrierefreies WC zur Verfügung gestellt werden muss, dürfte in der jeweiligen Landesbauordnung nachzulesen sein (bei uns in Niedersachsen gem. §49 NBauO "in Bürogebäuden, sofern sie für den Publikumsverkehr bestimmt sind"). Oder auch dann, wenn sicher ist, dass Menschen mit entsprechenden Behinderungen in dem Gebäude beschäftigt werden.

Gruß, C.

das gilt aber alles nur für öffentliche Gebäude......

mfg
frank st

Es wird in der DIN zwischen Wohnungen und öffentlich zugänglichen Gebäuden unterschieden. Bürogebäude werden nicht explizit genannt.

Gruß: T.

Hallo Frank,

im Zweifel würde ich einfach beim Bauamt nachfragen.

Ich bin auch gespannt, was am Ende für Deinen Fall
richtig ist.

Viele Grüße, Esther

Viele Grüße, Esther

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