[Frage] Wandschraffuren bei gedrehter Darstellung richtig nach DIN ausrichten


Ist es möglich die Wandschraffuren bei gedrehter Darstellung (vor Allem in der Planzusammenstellung) richtig und nach DIN darzustellen.
Bis jetzt habe ich noch keine Möglichkeit gefunden und da die Schraffurverwaltung auch so user-freundlich ist scheint es fast eine Lebensaufgabe dies zu verwirklichen.

Guten Morgen!

Du hast die Möglichkeit mit der Funktionalität Allgemeine Ar-Eigenschaften modifizieren Dir die Schraffur in Bauteilrichtung anzeigen zu lassen. Dies empfiehlt sich dann, wenn Deine Bauteile nicht im rechten Winkel aneinander stoßen und/oder Du ein schiefwinkeliges Gebäude bearbeitest.

Gruß, Martin

Bautechnik GmbH. | A-2100 Korneuburg | Raiffeisenstraße 1

Hallo
Ich würde das auf aus stellen. Wenn Du KS und BK Mauerwerk hast ohne farbige Unterlegung können je nach Verdrehung die Schraffuren falsch angezeigt werden..... Ich empfehle daher auf "aus" zu schalten.
Siehe auch
https://connect.allplan.com/ch_de/forum/themen/topic/topics/cad-architektur/mauwerker-ausrichtung-schraffur-3d-wand.html

Gruss Oliver

ich hab gestern versucht noch rauszubekommen, was die DIN bei der Richtung der Schraffuren eigentlich wirklich aussagt und bin nicht wirklich zu einem ergebnis gekommen.
in welcher DIN ist das für bauzeichnungen exakt definiert?

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
08.01.2024 - Gegen Bauernsperren! -> Boykott der direktverkaufenden Bauern - kauft nicht mehr direkt bei Bauern!

Also da gibt es mal die DIN ISO 128-50 (früher DIN 201) für die Darstellung von Planzeichnungen.

Hi Markus,
nun da gibt es die DIN 1356, die in Bälde als Gelbdruck rauskommt.
Da wurde der Fall einer schrägen Wand und einer Schraffur wie folgt festgelegt (siehe Anlage) .
Grund:
Die Schraffur muss in ihrer Ausrichtung so gewählt werden, dass die Erkennbarkeit ggü. der
begrenzenden Wandlinie deutlich erkennbar ist.
Die Definition "deutlich" wird im Streitfall dem Sachverständigen/Gericht überlassen.

VG Holger

stlv. Obmann, DIN 1356-1
NA 005-01-08 AA Arbeitsausschuss Bauzeichnungen

Dipl.Ing. (univ.), M.A., Architekt Holger Schiffers

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moin holger,

ist die nicht seit gefühlten 10 jahren in arbeit?

gibt es eine möglichkeit an den gelbdruck zu kommen, ohne arm zu werden?`

gruß
markus

p.s. schön mal wieder von dir zu lesen....

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
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Genau, da war doch wasLink

Gruß Jürgen
Allplan V10 bis V2024

Hi Markus,
über das genaue Prozedere des Gelbdruckverfahrens bin ich nicht im Bilde.
aber - wenn es frei verfügbar ist - werde ich es hier sofort publizieren

Gruss Holger

Dipl.Ing. (univ.), M.A., Architekt Holger Schiffers


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