wc behindertengerecht barrierefrei


Hallo,

wie war das nochmal, mit dem Rollstuhl seitlich am WC?
Wir hatten das im alten Forum schon mal diskutiert (ich finde den Beitrag nicht mehr):
Muss man auf beiden Seiten mit dem Rollstuhl rückwärts anfahren können, oder reicht es auf einer Seite?
(Ich dachte immer die DIN sagt auf beiden Seiten, aber irgendjemand sagte das sei nicht notwendig).
Kann das jemand zuverlässig beantworten?
Es handelt sich um ein Bürogebäude.

mfg
frank st

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Hallo Frank,

eine wirklich hilfreiche Seite ist hierfür http://www.nullbarriere.de .

Es kommt immer darauf an, ob es ein öffentlicher oder nicht-öffentlicher Bereich ist.

Gruß,
Benjamin Schüssel

so, halbe Stunde gelesen und nicht viel schlauer.
DIN 18024 und 18025 sind / werden abgelöst.
Neu sind 18040-1 und 18040-2.
18040-1 gilt für öffentlich Gebäude, 18040-2 (noch nicht in Kraft) gilt für Wohnungen.
Bürogebäude und ähnliches werden in den neuen DIN nicht mehr erfasst(!?).
Diese Gebäude regeln allein die Arbeitsstättenrichtlinen ASR.
In den steht aber nix von barrierefreien/rollstuhlgerechten WCs.
Wenn ich das richtig interpretiere muss ich in meinem Bürogebäude gar kein Beh-WC mehr einplanen?!
Wie sehen das die Architekten unter uns?

mfg
frank st

Guten Morgen,

wir haben hier auch immer wieder die Frage bei der Umnutzung von Bürogebäuden. In Berlin ist die ASR zum Beispiel auch nur mehr oder weniger eine Empfehlung.

Wir halten uns in der Regel an die alten Vorschriften (auch für "reguläre WCs"), da diese im Streitfall in Anlehnung genommen werden, so zumindest die Aussage der Bauaufsichtsbehörde.

Zum Thema DIN: Es stimmt, dass gerade ein Umbruch stattfindet. Der Teil 2 der DIN 18040 soll im August veröffentlicht werden. Bishin gilt die Regelung wie in der angeführte Tabelle.

Gruß,
Benjamin Schüssel

Anhänge (1)

Aktueller Stand Normung Barrierefreies Bauen.jpg
Erweiterung der Datei passt nicht zum Inhalt!
Typ: image/pjpeg
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Größe: 64,39 KiB

hmmm,
da fällt mir doch gerade nochwas ein:
DASS ein Bürogebäude barrierefrei herzustellen ist steht auch im §39 / LBO (Baden-Württemberg). Wird in Berlin aber sicher ähnlich sein.

Und somit bin ich wieder so weit wie zu Anfang....

mfg
frank st

Hallo

Sozialgesetzbuch (SGB)
Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
§ 71 Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__71.html

Gruß
Thomas

"Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen."

Das sehe ich als Benachteiligung der männlichen Spezies

"Abweichend von Satz 1 haben Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat einen schwerbehinderten Menschen, Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 60 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat zwei schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen."

Wer kann mir das erklären ?
5% von 20 sind 1ner
5% von 40 sind 2
5% von 60 sind 3
habe ich weniger als 60 (z.B. 59) sind es weniger als 3 also 2 !?

Wenn Absatz (2) weggefallen ist, wozu brauche ich dann noch Absatz (3) ?

Was kam denn hierbei heraus? Siehe auch hier.

Gruß: T.

Habe hier etwas gefunden, was sich mit den Daten aus Allplan deckt.

Gruß: T.

Allplan > Symbolkataloge > Barrierefreies Bauen...

Software: Allplan, Lumion, OM by Cycot, FM by Cycot, Nevaris...
Coachings unter http://www.cycot.de / Tutorials unter http://www.allplanlernen.de

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