Nettogrundflächen nach DIN277 unter Dachschräge [Gelöst]

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  • 2011

Hallo,
wir haben hier eben bei einem Nichtwohngebäude(Seminar-/Gemeindezentrum) die Frage, wie die NGF im Dachgeschoss unter der Dachschräge berücksichtigt wird. M.E. ist die Grundfläche voll anzurechnen - im Gegensatz zur WFl.VO - sehe ich das richtig?

Gruß: T.

jup. Das ist absolut korrekt.
Die DIN 277 kennt KEINE Faktoren.
Das Prinzip ist:

Nettoflächen + Konstruktionsflächen = Bruttofläche

Anmerkung: in der alten DIN 277 war ein Satz drinnen, der in etwa so war: Flächen mit einer Höhe von weniger als 1,5m sind getrennt zu ermitteln.
D.h. damals musste man 2 Werte ermitteln und hat dann die Flächen (beide zu 100%) zusammengezählt..

gruß
markus

Namenlos gezeichnet in vollem Bewusstsein - ignorant, in eigen Augen vermutlich höflich, dennoch unhöflichst, unfreundlichst wer einen/viele vermutete - sich von alters erschließende Namen nennt.
[b]

Hallo,
ja, das mit den 1,5m-Flächen hatte ich hier auch noch in der alten DIN drin, daher meine leichte Irritation.
Vielen Dank für die rasche Antwort!

Gruß: T.